Spekulationssteuer berechnen?

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Spekulationssteuer berechnen?

Die Spekulationssteuer beträgt immer 0 €. Warum: Weil es in Deutschland keine Spekulationssteuer gibt.

Ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG sind sonstige Einkünfte, die in die Bemessung der Einkommensteuer zusammen mit deinen anderen Einkünften einfließen. Wie man jetzt den Gewinn ermittelt, ist in § 23 Abs. 3 S. 1 EStG geregelt:

Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.

Veräußerungspreis 185.000 € - (Anschaffungskosten 115.000 € + Notarkosten/Maklerkosten etc. x €) = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn y €.

Dieser Gewinn wird jetzt mit deinen übrigen Einkünften zusammen genommen und am Ende davon das zu versteuernde Einkommen gebildet, was die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung