Spear point oder Tanto?

3 Antworten

Ich z.B. benutze für Dosen einen Dosenöffner. So zerstechen einem keine Metallsplitter den Magen und Darm.

Ein Tanto, vermutlich meinst du das American-Tanto eignet sich eher weniger als Werkzeug. Schneiden geht damit auch nur eingeschränkt. Eine klassische Messerform ist da immer die bessere Option. Soll das Messer noch mehr können, willst du Holz spalten oder hebeln, dann muss das Messer sehr stabil sein. Solche Messer kosten dann auch zwischen 150 - 400 Euro. Die Firma PohlForce aus Deutschland baut z.B. solche Werkzeuge. Klappmesser, die sowas aushalten sind selten. Billiger fährst du da mit feststehenden Messern, die mind. 5 mm Klingenstärke am Klingenrücken aufweisen sollten. Mit einem Flachschliff schneiden sie dann besser, mit Hohlschliff sind sie stabiler.

Letztendlich gibt es kein Messer, das alles gut kann. Ich habe im Wald z.B. das X5 von Fiskars dabei. Dann kann das Messer auch mehr Messer sein.



Biba85 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 09:51

Ich habe mit feststehender köinge, das sog seal pup für härtere aufgaben eigentlich ganz gut geeignet und preislich fand ich es auch gut! es ist mir nur einfach etwas zu prollig wenn ich zb. Auf einem wanderweg bin oder so mit nem feststehenden messer am gürtel zu gehen.. Verstehen vllt einige nicht, is aber so :) die leute schaun schon genug wenn man cce muster auf der jacke hat, da brauch ich kein messer auch noch mit :)

0

Meine Erfahrung: Lass das mit dem Einhandmesser bleiben. Such dir ein Modell welches beim Führen kein Theater bei einer Kontrolle bezüglich WaffG verursacht.


Biba85 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 23:18

Gute einwende, aber in österreich fällt es nicht unter das waffengesetz, wenn nicht federunterstützt oder fallmesser

0
Gaskutscher  06.09.2016, 23:18
@Biba85

Okay, die Info vom Land hat noch gefehlt. Dann aber nie nach .de damit kommen. :)

1
Biba85 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 23:20
@Gaskutscher

Versprochen :)

Da es mir aber jetzt rein um die klingenform geht, kannst du mir auch auskunft zu einem messer mit feststehender klinge geben :)

0
Gaskutscher  06.09.2016, 23:28
@Biba85

Da ich kein Klingenspezialist bin:

http://www.tacticalforum.de/index.php?page=Thread&threadID=20334

Falls du das nicht schon gefunden hattest? Drop Point wird als »Allrounder« gelobt.

Wenn ich mir meine Messersammlung anschaue (Arbeitsmesser, keine Sammlermesser) -> die meisten haben Drop Point. Auch mein kleines (verbotenes) Einhandmesser mit 6 cm Klingenlänge, welches ich häufig daheim verwende). Ausname: Mein Mora für's Camping.

Außerdem habe ich dir noch diese Seite hier:

http://www.messer-portal.com/basiswissen/messerwissen/klinge/klingenformen

1

Ich rate von beiden ab - da verriegelnde Einhandmesser.

Das ist die 50-300 Euro Strafe +Verfahrenskosten+Vernichtungskosten des Messers nicht wert.

Ausserdem muss man sich dann auch wieder ein Neues kaufen, also warum nicht gleich eines, das keinen Ärger verursacht.

Das öffnen muss man halt mit zwei Händen machen, aber danach gibts keine "Grenzen" -auf Länge muss nicht mehr geachtet werden..

Böker Haddock

Böker Plus Epicenter

Böker Plus A2 Mini

Edit: Gerade gelesen "Österreich"  vielen Dank für die nachträgliche Info, ich bin dann raus!

 Warte, bis hier ein "alles wissender "Professor aus Österreich auftaucht, der hilft dir weiter, der redet gerne überall mit..


Biba85 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 00:00

Es geht mir eher um klingenform als um die messer...

In österreich, ist ein einhandmesser keine waffe, sofern keine feder oder fallmesser.. Hätte mein herkunftsland dazuschreiben solln... :)

0
Laestigter  07.09.2016, 00:02
@Biba85

Das hättest du mal besser - Dann nimm meiner  Meinung nach das von mir vorgeschlagene Haddock - Hat Tantoeigenschaften die Klinge und ist trotzdem 4-5mm stark. also eigentlich unverwüstlich...

3
PatrickLassan  07.09.2016, 07:03
@Biba85

In österreich, ist ein einhandmesser keine waffe

In Deutschland auch nicht. Der deutsche Gesetzgeber vertritt allerdings die Ansicht, das das Führen von Werkzeugen reglementiert werden soll, daher das Führungsvebrot in § 42a Waffengesetz.

1