Sozialstunden statt Bußgeld bei einem 16 Jährigen (Ordnungswidrigkeit)?

2 Antworten

Kann er nicht, da er minderjährig ist.

Er soll sich an seine Erziehungsberechtigten wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das ist grundsätzlich möglich, siehe § 98 OWiG.