Sohn rausschmeißen?
Hallo zusammen es geht um meinen 21-jährigen Sohn. Ich hatte schon mal in einen anderen Beitrag über ihn geschrieben. Er hatte fast zwei Jahre eine gute Phase doch seit letzten Jahr März ist er wieder mit Kollegen zusammen die ich finde ihm nicht gut tun. Er ist 21 fast 22. Und macht eine Ausbildung die auch bis letztes Jahr ganz gut lief. Im Mai hätte er Prüfung doch momentan ist es so dass er sich permanent Krankenscheine nimmt in den letzten zwei Monaten 5000 € Schulden gemacht hat durch Handys auf Ratenkauf und weiterverkaufen. Das habe ich mitbekommen und wir haben uns riesig gestritten und seit November reden wir keinen Ton miteinander. Er iß nichts bei mir bei mir er trinkt nichts. Er schleicht sich in die Wohnung ist nur zum Schlafen und Duschen da und dann wieder weg Punkt wie gesagt wir reden kein Wort miteinander. Und ich sehe es schon soweit kommen dass er seine Ausbildung verliert wenn er so weitermacht obwohl im Mai Prüfung sind Punkt eigentlich möchte ich ihn rauswerfen aber er wird dann noch mehr zugrunde gehen. Kann mir jemand sagen wer ein eigentlich ausgerechnet ob er noch Unterhalt von mir bekommt. Lieben Dank
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Nimmt er Drogen ?
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Ja ich habe schon Cannabis bei ihm gefunden
7 Antworten
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Stelle ihn vor die Wahl: Entweder er macht eine Therapie (wegen der Drogen) und ändert sein Verhalten, oder er muss in einem bestimmten Zeitraum ausziehen. Er ist alt genug, um zu wissen, wohin sein Benehmen führt und muss lernen, für sich alleine Verantwortung zu übernehmen. Unterhalt wirst du leider noch zahlen müssen, solange er in der Ausbildung ist, zumindest bis zum 25. Lebensjahr.
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bis zur vollendung seiner ersten ausbildung bist du grundsätzlich verpfllichtet geld oder naturalien zum unterhalt zu stellen. also entweder geld oder er darf bei dir wohnen.
das ist auch erstmal unabhängig vom alter.
solang er also noch nicht die ausbildung abgeschlossen hat wirst du schlicht aushalten müssen. oder du musst ihn finanziell unterstützen.
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Aber es sieht nicht danach aus dass er überhaupt zugelassen wird oder die Ausbildung noch bis Mai behält da er andauernd Krankenscheine hat
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Bei mir lief es ähnlich. Ich habe meinem Sohn damals Hilfe angeboten beim Lernen. Das hat er auch angenommen. Mehr als ihm Unterstützung anbieten kannst du nicht, wenn er die Kurve nicht bekommt war’s das. Wenn er die Prüfung nicht schafft kann er sie ja wiederholen. Solange würde ich noch abwarten, danach wäre für mich auch Schicht und ich würde ihn rauswerfen, so hart das ist. Er muss es selber wollen, dass ist das Problem. Ich habe meinem Sohn gesagt, willst du 2 Jahre wegwerfen, du hast nur noch ein halbes Jahr, dann kannst du chillen soviel du willst. Das hat geholfen. Ich wünsche dir viel Kraft.
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Auch das haben wir durch.... ich habe ihn gesagt ich helfe ihn... er willes nicht.... ich soll ihn seine sachen machen lassen hat er mir gesagt.... schulden... drogen.... wo soll das enden....
Er lügt und lügt und lügt...... seine Freunde sind ihm das wichtigste alles andere zählt nicht.... ich halte nix von denen das weiss er auch
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Dann musst du ihn wirklich rauswerfen, wenn es alles nix bringt. Er kommt ja eh nur noch zum schlafen und duschen heim…Schloß austauschen,….Sachen vor die Tür stellen….und gucken wie er reagiert.
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Ja wenn ich das mal übers herz bringen könnte.... aber ich muss irgendwas machen..... er ist so stur ..... auch das er in einem monat ca 5000 € schulden gemacht hat macht mich fertig
Gerade war er 5 min da.... umgezogen und weg ist er wieder.... von wegen krank
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Das Problem ist dass wir da schon zich mal hatten diese Farben. Und wenn er sich weiter so Krankenscheine nimmt wird der es gar nicht zugelassen Punkt wir reden ja nicht miteinander er ignoriert mich und ja ich ignoriere ihn
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Eltern sind unterhaltspflichtig, bis eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen ist. Die Unterhaltspflicht besteht sowohl für volljährige Kinder, die alleine leben, als auch für Kinder, die bei den Eltern wohnen.
In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, eigenes Geld zu verdienen, also bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies regelt § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche ab 18
Das Kind
- ist bedürftig.
- ist unverheiratet.
- hat keine groben Verfehlungen gegenüber den Eltern begangen.
- hat noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss.
Wann hört die Unterhaltspflicht auf?
Die Unterhaltspflicht der Eltern endet grundsätzlich, wenn die Kinder ihre erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Ein vorheriges Ende der Unterhaltspflicht kommt nur infrage, wenn
– der unterhaltspflichtige Elternteil deutlich weniger verdient als der betreuende Elternteil bzw. das Vermögen des Kindes so hoch ist, dass es sich selbst versorgen kann
– das volljährige Kind verheiratet ist
– das volljährige Kind über eigenes Einkommen verfügt
– das volljährige Kind keine Ausbildung oder Studium aufnimmt.
Hier steht alles, was Du wissen musst:
https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/unterhalt-ab-18-41168/
https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html
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Das ist es doch….Unterhaltspflicht endet, wenn das Unterhaltspflichtige Kind keine Ausbildung annimmt….wäre doch dann so.
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Anspruch auf Unterhalt hat man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.
Und mit 21 kann man wirklich mal ausziehen. Ich würde ihm halt sagen dass er sich dieses Jahr mal ne Wohnung suchen soll. Wenns bis Mitte des Jahres nichts geworden ist würde ich mal meine Hilfe bei der Wohnungssuche anbieten und dann bis Ende des Jahres rauswerfen.
Er hat zb eine schulische Ausbildung gemacht ( aber eher für den Abschluss) zählt das auch schon als Ausbildung für den Unterhalt?