Sohn rausschmeißen?

MrSlowhand129  03.01.2022, 16:15

Nimmt er Drogen ?

sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 16:16

Ja ich habe schon Cannabis bei ihm gefunden

7 Antworten

Stelle ihn vor die Wahl: Entweder er macht eine Therapie (wegen der Drogen) und ändert sein Verhalten, oder er muss in einem bestimmten Zeitraum ausziehen. Er ist alt genug, um zu wissen, wohin sein Benehmen führt und muss lernen, für sich alleine Verantwortung zu übernehmen. Unterhalt wirst du leider noch zahlen müssen, solange er in der Ausbildung ist, zumindest bis zum 25. Lebensjahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

bis zur vollendung seiner ersten ausbildung bist du grundsätzlich verpfllichtet geld oder naturalien zum unterhalt zu stellen. also entweder geld oder er darf bei dir wohnen.

das ist auch erstmal unabhängig vom alter.

solang er also noch nicht die ausbildung abgeschlossen hat wirst du schlicht aushalten müssen. oder du musst ihn finanziell unterstützen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD

sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 23:44

Er hat zb eine schulische Ausbildung gemacht ( aber eher für den Abschluss) zählt das auch schon als Ausbildung für den Unterhalt?

0
Nayes2020  04.01.2022, 07:51
@sieg74

soweit ich weiß nein da dieser noch nicht ausreicht um sein lebensunterhalt zu bestreiten. müsstest du aber genau recherchieren.

0
sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 17:52

Aber es sieht nicht danach aus dass er überhaupt zugelassen wird oder die Ausbildung noch bis Mai behält da er andauernd Krankenscheine hat

0
Nayes2020  03.01.2022, 19:21
@sieg74

Solang er offiziell in der Ausbildung ist kannst du da nichts machen

0

Bei mir lief es ähnlich. Ich habe meinem Sohn damals Hilfe angeboten beim Lernen. Das hat er auch angenommen. Mehr als ihm Unterstützung anbieten kannst du nicht, wenn er die Kurve nicht bekommt war’s das. Wenn er die Prüfung nicht schafft kann er sie ja wiederholen. Solange würde ich noch abwarten, danach wäre für mich auch Schicht und ich würde ihn rauswerfen, so hart das ist. Er muss es selber wollen, dass ist das Problem. Ich habe meinem Sohn gesagt, willst du 2 Jahre wegwerfen, du hast nur noch ein halbes Jahr, dann kannst du chillen soviel du willst. Das hat geholfen. Ich wünsche dir viel Kraft.


sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 20:19

Auch das haben wir durch.... ich habe ihn gesagt ich helfe ihn... er willes nicht.... ich soll ihn seine sachen machen lassen hat er mir gesagt.... schulden... drogen.... wo soll das enden....

Er lügt und lügt und lügt...... seine Freunde sind ihm das wichtigste alles andere zählt nicht.... ich halte nix von denen das weiss er auch

0
MrSlowhand129  03.01.2022, 20:47
@sieg74

Dann musst du ihn wirklich rauswerfen, wenn es alles nix bringt. Er kommt ja eh nur noch zum schlafen und duschen heim…Schloß austauschen,….Sachen vor die Tür stellen….und gucken wie er reagiert.

0
sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 22:07
@MrSlowhand129

Ja wenn ich das mal übers herz bringen könnte.... aber ich muss irgendwas machen..... er ist so stur ..... auch das er in einem monat ca 5000 € schulden gemacht hat macht mich fertig

Gerade war er 5 min da.... umgezogen und weg ist er wieder.... von wegen krank

0
sieg74 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 16:36

Das Problem ist dass wir da schon zich mal hatten diese Farben. Und wenn er sich weiter so Krankenscheine nimmt wird der es gar nicht zugelassen Punkt wir reden ja nicht miteinander er ignoriert mich und ja ich ignoriere ihn

0

Eltern sind unterhaltspflichtig, bis eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen ist. Die Unterhaltspflicht besteht sowohl für volljährige Kinder, die alleine leben, als auch für Kinder, die bei den Eltern wohnen.

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, bis sie die Voraussetzungen erfüllen, eigenes Geld zu verdienen, also bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dies regelt § 1610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche ab 18

Das Kind

  • ist bedürftig.
  • ist unverheiratet.
  • hat keine groben Verfehlungen gegenüber den Eltern begangen.
  • hat noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss.

Wann hört die Unterhaltspflicht auf?

Die Unterhaltspflicht der Eltern endet grundsätzlich, wenn die Kinder ihre erste berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Ein vorheriges Ende der Unterhaltspflicht kommt nur infrage, wenn

– der unterhaltspflichtige Elternteil deutlich weniger verdient als der betreuende Elternteil bzw. das Vermögen des Kindes so hoch ist, dass es sich selbst versorgen kann

– das volljährige Kind verheiratet ist

– das volljährige Kind über eigenes Einkommen verfügt

– das volljährige Kind keine Ausbildung oder Studium aufnimmt.

Hier steht alles, was Du wissen musst:

https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/unterhalt-ab-18-41168/

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html


MrSlowhand129  03.01.2022, 19:28

Das ist es doch….Unterhaltspflicht endet, wenn das Unterhaltspflichtige Kind keine Ausbildung annimmt….wäre doch dann so.

0

Anspruch auf Unterhalt hat man bis zum Abschluss der ersten Ausbildung.

Und mit 21 kann man wirklich mal ausziehen. Ich würde ihm halt sagen dass er sich dieses Jahr mal ne Wohnung suchen soll. Wenns bis Mitte des Jahres nichts geworden ist würde ich mal meine Hilfe bei der Wohnungssuche anbieten und dann bis Ende des Jahres rauswerfen.