Sollte man Fallen aufstellen gegen Einbrecher?
Oder bringt das eh nichts?
6 Antworten
Hi,
Ich denke, man sollte sich zwar generell absichern gegen Einbruch und darauf achten beispielsweise die Fenster zu schließen, wenn man das Haus verlässt, aber extra Fallen aufzustellen empfinde ich jetzt als eher überzogen und unnötig.
Stell dir vor du stellst jetzt irgendwelche Fallen auf und bei dir wird nie eingebrochen. Dann hast du jahrelang irgendwelche Fallen im Haus, mit denen du dich am Ende noch selbst verletzt.
Viele Grüße
MrDog
Was helfen denn im Ernstfall verschlossene Fenster und Türen bei Einbrechern?
Meine Meinung nach, bringen "Fallen" schon etwas. Habe selbe Kameras und eine Alarmanlage und fühle mich dadurch viel sicherer in meinen vier Wänden. Du musst nur aufpassen, dass du nicht übertreibst und dein ganzes Geld in sowas reinsteckt.
Aber normalerweise reicht eine Alarmanlage aus, weil das oft die Einbrecher verscheuchen ;)
Liebe Grüße
Fallen fände ich nicht sehr sinnvoll, denn wenn du Nachts mal auf Toilette musst und noch halb am schlafen bist, könntest du selber da rein laufen.
Du kannst dir extra Sicherheit holen für die Tür holen und/oder Kameras installieren.
Doch, eine Strafanzeige bringt das ein.
Der Schutz des Eigentums obliegt dem Staat, nicht der Selbstjustiz.
In nämliche Falle könnte ein Polizist reintreten, der nurmal nach dem rechten sehen wollte, oder Nachbars Katze.
Nun, wenn diese fallen einen "Einbrecher" verletzen würden, könnte er dich dafür anzeigen. Lieber ne gute alarmanlage beschaffen und Fenster und Türen ordentlich schließen. Das sollte weitesgehend ausreichen.
Sicher, wegen dem einbruch. Aber nur weil jemand was verbotenes tut, ist er nicht gleich Vogelfrei deswegen. Auch einbrechen haben rechte, und welche nicht, das sagt dann die Polizei bzw der Richter....und NICHT wir.
Nein, sofern dein Leib und Leben nicht in Gefahr ist, „ist es durch ein Einbruch zunächst nicht“ (Ausnahme, Einbrecher bedroht dich etc.). Darfst du diesen nicht verletzen. Du zeigst ihm wegen Einbruch an und er dich wegen Körperverletzung oder versuchten Mord.
Er gefärdet dein Habe und Gut und man hat das Recht, dieses mit allen Mitteln im Ernstfall zu verteidigen. Wer eben sich für einen Einbruch entscheidet, riskiert nunmal einiges, auch wenn es das Leben ist.
Er gefärdet dein Habe und Gut und man hat das Recht, dieses mit allen Mitteln im Ernstfall zu verteidigen. Wer eben sich für einen Einbruch entscheidet, riskiert nunmal einiges, auch wenn es das Leben ist. Außerdem, wer weiß denn, was ein Einbrecher alles für Absichten haben kann neben dem Einbruch?
Mit "allen mitteln" schonmal garnicht.
Ich habe mal was rausgesucht ->
https://ms-sicherheitssysteme.de/rechtliches-gegen-einbrecher-wehren-was-ist-erlaubt/
https://www.handwerk.com/diebe-und-einbrecher-abwehren-was-ist-rechtlich-erlaubt
Mit "allen mitteln" schonmal garnicht.
Ich habe mal was rausgesucht ->
https://ms-sicherheitssysteme.de/rechtliches-gegen-einbrecher-wehren-was-ist-erlaubt/
https://www.handwerk.com/diebe-und-einbrecher-abwehren-was-ist-rechtlich-erlaubt
Ich kenne die Regelungen, aber ich bin einer derjenigen, die selbst entscheiden, wie sie sich am sinnvollsten verteidigen. Das braucht mir kein Gesetz (besonders nicht in DE) vorschreiben
Das könnte der Richter anders sehen, aber das ist dann dein problem :)
Ja... Selbstverteidigung wird hierzulande eben kleingeschrieben
Mich anzeigen eher anders herum!!!