Sollte ich einen 5-jährigen Gefängnisaufenthalt im Lebenslauf erwähnen? Wenn ja, wie?
7 Antworten
Grundsätzlich bin ich ja ein großer Fan von Ehrlichkeit, da ich schon im Bereich der Straffälligenhilfe tätig war weiß ich aber auch, dass man sich mit dieser Angabe ganz schnell oder meistens ins Aus schießt. Bei mehrjährigen Haftstrafen ist es zwar schwierig diese zu verschweigen, allerdings sollten Bewerber hier eher z.B. von längeren Auslandsaufenthalten mit selbstständigen Tätigkeiten sprechen, über die es keine Bescheinigungen gibt. Auf ein Vorstellungsgespräch sollte man sich dann als Bewerber allerdings sehr gut vorbereiten, damit die Notlüge nicht auffliegt. Das "Recht zur Lüge" gibt es nicht nur im Lebenslauf, sondern auch beim Vorstellungsgespräch. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht muss ein Arbeitnehmer nur auf juristisch zulässige Fragen wahrheitsgemäß antworten. Dagegen darf er bei unzulässigen Fragen durchaus lügen, da er ansonsten wahrscheinlich im Bewerbungsverfahren den Kürzeren ziehen wird.
Du warst örtlich gebunden und hast dir viele Gedanken über luftsiebende skandinavische Stahlrohre gemacht.
5 jährige Orientierungszeit
Theoretisch kannst du alles schreiben, es wird keiner kontrollieren. könntest wirklich ein Jahr Orientierung und bspw ein Auslandsjahr schreiben
Und nein, komplette Ehrlichkeit bringt keinen weiter
Das wird sowieso schon dein Chef herausfinden
das kannst du weder verschweigen noch schönreden!
Ehrlichkeit währt am längsten!
diese Lügen sind - kann der AG einen Nachweis verlangen, so einfach sind die nicht zu verschweigen.
Führungszeugnis lügt nicht !
Dann eher Krankheit der Angehörigen .....zum Beispiel
Steuerkarte lügt nicht !