sollte er zur polizei?

3 Antworten

Ja, Ben kann eine Anzeige machen.

PS: Man kann immer eine Anzeige machen, auch aus den dümmsten Gründen, aber die Staatsanwaltschaft wird den Fall dann strafrechtlich begutachten und wenn kein Strafbestand vorliegt, den Fall einstellen.

Ja klar kann er sie anzeigen

1.Zeigen Nuds unter 14 wäre Kinderpornografie.

2. Und wenn es kein ist, hätte die Person auf dem Bild noch Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.

Zu ersten muss eine gschlechtsbedonde Haltung vorliegen, was ein schweres Vergehen dann wäre .


sophiiiee2 
Beitragsersteller
 22.01.2024, 22:26

Was ist eine Geschlechtsvedonde Haltung?

sophiiiee2 
Beitragsersteller
 22.01.2024, 22:30
@Schlauerfuchs

Achso Dankeschön

Ben meinte zu mir dass er mehrere Bilder von seinem Geschlechtsteil an seine ‚Freundin‘ (Fake Account) geschickt hat weil der Fake Account meinte dass er sich sonst umbringt also dass seine ‚Freundin‘ sich sonst umbringt

Also ja man hat sein Teil gesehen

Aber was ich mich Frage, das zählt dann doch noch zu Nötigung oder wie dass heißt also Erpressung

Schlauerfuchs  23.01.2024, 12:36
@sophiiiee2

Ist er unter 14 hat sich die andere Person strafbar gemacht , verlangen von Kinderpornografie.

Über 14 kann man den Chat als Beziehung sehen 7nd als privaten Tausch werd3n , er beim weiterschicken an Dritte wäre es Jugendpornografie.

Das mit dem emotional erpress3n ist Auslegungsache ob die als Erpressung gesehen werden kann ?

Wiktur  22.01.2024, 22:25

Auch über 14 täts,cih

Schlauerfuchs  22.01.2024, 22:28
@Wiktur

Nein , über 14 ist es ggf Jugendpornografie .

Aber im privaten legal, unter 14 generell strafbar.