Soldat und Nebenjob?

4 Antworten

wirf mal einen Blick in das Soldatengesetz (SG), im § 20 Nebentätigkeit, findest Du alle relevanten Informationen.

Die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung muss auf dem Dienstweg beantragt werden. Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Dienstliche Belange haben Vorrang. Die Nebenbeschäftigung darf keinesfalls die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.

Natürlich darfst Du das! Musst allerdings einen Antrag stellen und brauchst den genehmigt ... wie in jedem anderem Beruf auch :)

Ja, muss aber genehmigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Im aktiven Dienst.