Sind solche Helme erlaubt?

1 Antwort

Von Experte MrAnoncow927 bestätigt

Die Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen finden keine Anwendung auf einen Helm, da ein Helm kein Kraftfahrzeug ist.

§21a StVO:

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Ein Schutzhelm, bei dem du aufgrund eines LED-Displays vor deinen Augen nichts mehr sehen kannst, ist nicht "geeignet".