Sind Minijob und Aufwandsentschädigung kombinierbar?
Hallo, ich habe einen Minijob und erhalte dafür 525€/Monat. Jetzt soll ich (zusätzlich) in unserem Dorf Ortsbürgermeisterin werden und würde dafür 675€/Monat Aufwandsentschädigung bekommen. Wie würde sich das auswirken? Käme ich in den sozialversicherungspflichtigen Bereich? Müsste mein Chef den Mini Job umwandeln?
Danke für fachkundige Hinweise!
Tina
1 Antwort
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Diese Aufwandsentschädigung ist m.W. kein Arbeitsentgelt und daher nicht sozialversicherungspflichtig.
Steuerfrei sind afaik 3.000 € pro Jahr; was darüber hinaus geht, müsste mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.