Sind Minijob und Aufwandsentschädigung kombinierbar?

1 Antwort

Diese Aufwandsentschädigung ist m.W. kein Arbeitsentgelt und daher nicht sozialversicherungspflichtig.

Steuerfrei sind afaik 3.000 € pro Jahr; was darüber hinaus geht, müsste mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.