Sich weigern?
Ausweispapiere zu führen.
Die Pflicht Ausweisdokumente bei sich zu führen stammt ja aus der Judenverfolgung der NS Zeit.
Inwieweit hat man das Recht Auskunft über seine Person zu verweigern?
7 Antworten
Man muss einen Ausweis besitzen, aber nicht immer bei sich führen - mit Ausnahmen:
Arbeitnehmer: Zu diesen zählen Arbeitnehmer in bestimmten Branchen, zum Beispiel in der Gastronomie oder auf dem Bau: gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit unterliegen diese Personen der Mitführpflicht, damit sie sich gegenüber Zollbeamten ausweisen können;
Waffenträger: Das gleiche gilt auch für Waffenträger. § 38 Absatz1 WaffG [Waffengesetz] bestimmt insoweit eine Mitführungspflicht;
Unionsbürger, also Bürger der Europäischen Union, müssen nach § 8 des europäischen Freizügigkeitsgesetzes bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Reisepass oder einen anerkannten Passersatz mitführen und während ihres ganzen Aufenthalts besitzen;
Für nicht EU-Ausländer besteht nach § 3 AufenthG [Aufenthaltsgesetz] eine Passpflicht, sobald sie in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten.
Du bist nicht verpflichtet, den Ausweis dabei zu haben. Zur Feststellung Deiner Identität kann aber verlangt werden, dass Du z.B. nach Hause fährst, ihn holst und bei der Polizei vorlegst. Bei dem begründeten Verdacht auf eine Straftat kann das durchaus vorkommen. Aber Du wirst nicht dafür bestraft, dass Du den Ausweis nicht in der Tasche hattest.
Weglaufen macht Dich verdächtig.
Weglaufen kostet Geld!
Sagt der Beamte "stehenbleiben" und du machst das nicht, dann kostet das Geld!
Tatbestandsnummer 136000
Sie befolgten als Fußgänger nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Tatbestandsnummer 136006
Sie befolgten als Fußgänger nicht das Zeichen des Polizeibeamten. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Da schreibt dir jeder Arzt ein Gutachten zu, JEDER!
Du musst deinen ausweis nicht mit führen, du musst nur einen besitzen, um dich notfalls Ausweisen zu können
das kann auch durch dritte passieren die die den vorbei bringen und die Polizei darauf besteht
aber wenn du z.b. einen Führerschein mit einem Bild hast, das dich eindeutig erkennen lässt, dann reicht das I.d.r. bei jeder Kontrolle ….
Du bist verpflichtet, einen entsprechenden Ausweis zu besitzen. Aber du bist nicht verpflichtet, diesen Ausweis ständig bei dir zu tragen (obwohl es durchaus sinnvoll wäre, z. B. bei einem Unfall ...)
Den Behörden gegenüber musst / solltest du ggf. Angaben zu deiner Person machen, andernfalls haben sie Rechte und Möglichkeiten, Maßnahmen zur Identifizierung zu ergreifen..
Die Pflicht Ausweisdokumente bei sich zu führen stammt ja aus der Judenverfolgung der NS Zeit.
Hast du da mal eine Quelle?
Aktuell ist es sowieso nicht mehr so, aber natürlich musst du dich ausweisen können!
Sonst könnte ja jeder gesuchte Schwerverbrecher, Mörder ect. einfach sagen: "Nö, sag ich nicht"
Du merkst wie kindisch dumm es ist, so etwas zu glauben?
Selbstverständlich kannst du die Angabe von persönlichen Daten bei der Polizei und/oder anderen Behörden verweigern. Nur nützt es dir nichts. Im Gegenteil: Du bringst dich in Schwierigkeiten.
Wer nichts zu verheimlichen hat, verweigert auch nicht, seine persönlichen Daten anzugeben.
Also wenn ich im Wald ner Personenkontrolle unterzogen werde dann nicht?
Darf ich auch weg laufen?