Selbstständig werden nach Gesellenprüfung?

3 Antworten

Nein, denn nach Nr. 25 der Anlage A zur HwO ist der Beruf des Elektrotechnikers ein zulassungspflichtiges Handwerk. Und diese Zulassung bekommen nur Meister, Ingenieure und Altgesellen.

Wenn du die Voraussetzungen für die Zulassung nicht selbst erfüllst, kann du natürlich jemanden einstellen, der diese hat, und ihn als handwerklichen Betriebsleiter für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Elektrotechniker, die selbstständig tätig sind, unterliegen der Meisterpflicht. Du kannst dich also selbstständig machen, musst aber einen Meister einstellen.

Ja. Allerdings darfst du selbst keine Arbeiten verrichten. Dafür musst du dann einen Meister einstellen...