Selbstkündigung und ALG1 ärztlich empfohlen?

4 Antworten

Ärzte haben keine/wenig Ahnung von den Regelungen des Arbeitsamtes. Sich darauf zu verlassen könnte riskant werden.

Wenn Du kündigen willst, spreche beim Arbeitsamt vor, trage dort Dein Problem vor und bitte um Entscheidung wie Du vorgehen kannst und ob dies ausreicht um eine mögliche Sperre zu vermeiden.

Entschieden wird

  • nicht bei GF
  • nicht durch den Arzt
  • nicht von Bekannten usw.

... sondern beim Arbeitbeitsamt

Nein!

Du lässt dir von deinem Arzt eine Bestätigung schreiben, dass die Fortführung dieses Arbeitsverhältnisses deine psychische Gesundheit massiv gefährdet und er deshalb zum Jobwechsel rät.

Mit dieser Bescheinigung gehst du ERST zur Arbeitsagentur! Dort bekommst du dann wahrscheinlich damit das Okay, selbst zu kündigen, ohne dafür eine Sperre beim ALG1 zu bekommen.

Und erst DANN kündigst du deinen aktuellen Job!

Ich würde das nicht machen.

Ärzte reden immer schön, aber die haben nur wirklich von Medizin Ahnung.

Ich würde erst mal da bleiben und Schein nehmen.

Und wenn sie dich kündigen wollen, um eine Abfindung streiten.

Auch, wenn ein Arzt meint, daß eine Kündigung gerechtfertigt sei, muß das nicht bedeuten, daß keine Sperrzeit aufgrund Eigenkündigung verhängt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.