Selbständig und Mitarbeiter?

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 Muss ich dann nebenbei noch zur Schule?

Mit 17 wirst du deine Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Du musst also nicht "nebenbei" noch zur Schule, sondern darfst nebenbei in der dir verbleibenden Zeit nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch Arbeiten, aber Schule ist für dich PRIMÄR erforderlich - zumindest wenn du keine der in deinem Bundesland akzeptierten Alternativen nutzen möchtest.