Schwanger und Industriemechaniker

4 Antworten

Hallo,

da man "nur" schwanger ist und nicht krank, darf man natürlich weiter arbeiten - steht man in einem Arbeitsverhältnis, dann muss man ja auch weiter arbeiten. Alles natürlich im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zum Mutterschutz - und natürlich nicht während der 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.

Den weiteren Verlauf deiner Ausbildung solltest du natürlich mit der IHK und deinem Ausbildungsbetrieb frühzeitig besprechen - und auch mit der Berufsschule - damit du nicht allzu viel Zeit verlierst.

Gutes Gelingen

Daniela

Du darfst solange deine Ausbildung weitermachen (evtl. eingeschränkte Arbeiten - sprich nichts schweres heben usw.) bis dei Arzt dich im rahmen der Schwangerschaft krank schreibt (das war bei meiner Frau damals genauso) war glaub ich 6 Wochen vorm Geburtstermin oder so . anschließend muß der Arbeitgeber dir auch die Möglichkeit geben die Ausbildung vortzusetzen .

wer kommt auf die dusselige idee während der ausbildung schwanger zu werden? die ausbildung wird natürlich unterbrochen.

klar, solang es gesundheitlich fuer dich geht und dich und das kind nicht gefaehrdet.