schwänzt man auch mal in der Ausbildung/Arbeit?
oder geht das nur in der schule? ich habe es immer geliebt zu schwänzen und ich vermisse es jetzt schon ( ich hab noch 2 schultage in meinem leben :( ) ich weiß, dass es nicht erstrebenswert ist, aber es ist einfach so schön , dieses gefühl :D wäre traurig wenn ich das nie mehr in meinem leben erleben könnte.
16 Antworten
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ich geb zu.. in der Schule hab ich auch mal geschwänzt. Aber da hatte ich nur Verpflichtungen mir selbst gegenüber (hatte erst über 18 auch mal geschwänzt/ war also nur für mich schlecht)
Später bist du deinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet. Immerhin bezahlt er dir ja die Zeit. Du hast mit Ihm einen Vertrag geschlossen und deine Pflicht ist es deine Arbeit zu erfüllen (bzw. als auch Azubi zu lernen). Also nein. Ich würde das schwänzen jetzt lassen.
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Kannst es ja versuchen. Wahrscheinlich kannst du dir dann schnell eine neue Lehrstelle suchen wenn es raus kommt
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Hallo!
Kannst du tun - Jedem das Seine.
Du musst dir aber im Klaren sein, dass das ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. Aber das müsste dir ja gefallen, dann brauchst du gar nicht mehr hinzugehen und hast mehr Freizeit.
Mache erstmal deine Ausbildung (oder was auch immer du gerade machst) fertig und siehst du weiter.
Lg Lfy
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Natürlich kannst Du das auch zukünftig erleben - keiner kann Dich zwingen zur Arbeit oder zur Berufsschule zu gehen. Du kannst auch dort schwänzen, bzw. unentschuldigt fortbleiben.
Aber sinnvoll und erstrebenswert ist es sicher nicht, denn das zählt als Arbeitszeitbetrug und ist (bei allen mir bekannten Firmen) ein Grund für eine sofortige und fristlose Kündigung.
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Schwänzen in der Ausbildung/Arbeit bringt dir außer Ärger nichts ein.
Du hast mit dem Ausbilder/Arbeitgeber einen Vertrag vereinbart, in dem du deine Arbeitskraft einbringst und der Arbeitgeber dir dafür eine Vergütung bzw. Lohn zahlt.
Schwänzen wird im Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis als Arbeitsverweigerung angesehen und kann zur Kündigung des Vertrages führen.
Auch das Schwänzen der Berufsschule führt zu erheblichen Belastungen des Ausbildungsverhältnisses, da der Ausbilder/Arbeitgeber dich unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung für den Berufsschulbesuch freistellt.
Du wirst dich auf die Bedingungen im Arbeitsleben einstellen müssen, und das Schwänzen nicht mehr als geliebte Abwechslung sehen dürfen, sonst wirst du ganz schnell ohne Ausbildungs- oder Arbeitsstelle sein und Probleme mit der Freizeitgestaltung bekommen, weil die Tage ganz schön lang werden können ohne Arbeit.