Schulsozialarbeit?
Nach einem sexzellen Übergriff, wird meine Tochter vom Täterumfeld beleidigt. Beratungsstelle schlägt ein Gespräch mit dem Täter (der sich als unwiderstehlich sieht und denkt, er hätte sie trotz Tränen und einem "nein" herumkommen) im Rahmen der Schulsozialarbeit vor, damit sue ihne Angst zur Schule kann. Dies zu organisieren versprach die Schulsozialarbeit, es liegt auch eine Schweigepflichtsentbindung vor . Seit über 2 Monaten passiert nichts. Trotz mehrerer Mails wird nicht auf die Thematik eingegangen und auch keine Fragen beantwortet.
Was kann ich tun?
Kan die Schulsozialarbeit sich die "Fälle" aussuchen, die si lösen möchte?
2 Antworten
War es wirkich im rechtlichen Sinn ein sexueller Übergriff? Da es mich schon wundert, dass Deine Tochter dann noch mit dem mutmaßlichen Täter die gleiche Schule besucht.
Oder eine leider schief gegangene erste Erfahrung und Deine Tochter schämt sich nun, besonders wegen der Beleidigungen usw. ,was ja auch verständlich ist.
Trotzallem steht ja der Mobbingvorwurf im Raum und etwas getan sollte auf jeden Fall werden, bevor das völlig aus dem Ruder läuft.
Dann gehört zu dieser Aufarbeitung aber auch die Strafverfolgung und möglichst Verurteilung des Täters, aus meiner Sicht sehr wichtig.
Und sofort runter von der Schule damit dieses ständige Aufeinandertreffen wenigstens mal, ausgeschlossen wird.
Man muss sich eine Strafverfolgung gut überlegen. Dies stellt eine extreme psychische Belastung dar und es kommt laut Beratungsstelle in der Regel nichts heraus, da Aussage gegen Aussage.
Das Schlimmste ist, wir und auch sie haben dem jungen Mann vollkommen vertraut. Er war auch immer gerne gesehen und die beiden waren gut befreundet. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt einen Freund, das hat er vermutlich nicht ertragen. Danach hat er es ihrem Freund erzählt.
Fälle aus dem Vertrauensbereich sind besonders tragisch und schmerzhaft. Ich denke darüber braucht man gar nicht nachdenke.
Ich kenne ja nicht alle Einzelheiten, geht ja auch nicht. Trotzdem möchte ich mich der Beraterin nicht komplett anschließen. Eine psychische Belastung ist dies immer.
Beratungsstelle schlägt ein Gespräch mit dem Täter
Aber was soll denn das dann bitte sein? Noch dazu, wenn er bisher noch nicht einmal durch einen Strafantrag "gegeisselt" wurde?
Meint diese Beraterin wirklich, dass er bzw. seine Erziehungsberechtigten derat "dumm"sind in Bezug auf eine mögliche Selbstbelastung?
Entschuldige die direkte Formulierung, ist nicht gegen Dich gerichtet, hoffe Du fasst es nicht so auf.
Auf unsere Anzeige wird sofort eine Anzeige wg Verleumdung folgen. Dies ist die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle. Es stellt sich ja keiner hin uns sagt, er habe es gemacht. Eine Anzeige muss wohl überlegt sein und man muss sich die Frage stellen, ob der derzeitige Zustand, dieser Belastung standhalten kann(lt Psychologe ist ist zunächst eine Stabilität wichtig). Zudem beginnt die Verjährungsfrist erst mit 28 Jahren, da sie minderjährig ist. Er ist volljährig.
Auch mein Gedankengang war zu Beginn mit deinem identisch. I h wollte sofort anzeigen. Aber alle, inkl der Rechtsberatung, raten zu einem überlegten Vorgehen, bei dem Risiken und Nutzen Abzuwägen sind.
Ich glaube, das mit dem "Gespräch" ist missverständlich. Es soll darum gehen, dass er aufhört, seine Kumpels aufzuwiegeln, die dann meine Tochter und ihre Schwester beleidigen. Vor dem Hintergrund des Geschehenen
raten zu einem überlegten Vorgehen, bei dem Risiken und Nutzen Abzuwägen sind.
Dies sollte man schon tun, wie gesagt zumal ich ja auch nicht jeder Einzelheit kenne.
Je später eine Strafverfolgung angesetzt wird, um so geringer werden aber auch die Erfolsaussichten, welche hier und wie Du richtig sagt, ja meist ohne dritte Zeugen schon schwierig sind. Das aber nur so als Sachgedanke.
Aber dann diese gemeinsame "Sitzung", ???
Ich wünsche Euch auf jeden Fall alles , alles Gute und vor allem, dass Deine Tochter dies verarbeitet. Vergessen wird man es ja leider niemals.
Also eher ein "Mobbinggespräch." Dies wäre sinnvoll, wenn da nicht dieser Vorfall gewesen wäre. Aber so? Jeder halbwegs gute Jurist/ Strafverteidiger, ok dazu müsste man nicht mal gut sein, würde ihm davon abraten.
Vielleicht dauert es auch so lang, weil er bereits die Teilnahme verweigert hat. Denn zwingen können die ihn eh nicht.
Ich würde sie wirklich von der Schule nehmen.
Habe ich auch vorgeschlagen. Die Schule möchte sie wg ihrer Freundinnen nicht verlassen. Zumal es jetzt 5 Minuten zu Fuß sind. Die nächste Schule, die ihr gewähltes Profil anbietet, ist ca. 45 Minuten ( mit öffentlichen Verkehrsmitteln) entfernt
Oh man, 45 min einfach, ist heftig keine Frage. Das mit den Freundinnen würde ich nur bedingt als Problem sehen in dem Alter, da diese mittelweile groß genug, für selbstständige Treffen sind.
Das ist eine echte Zwickmühle (gelinde gesagt) in der ihr Euch befindet. Denn den Jungen, wird man bei der "aktuellen" Lage nicht entfernen, selbst wenn die Schule dies gedanklich in Betracht ziehen würde.
Das Einzige, was aber auch nur bedingt Erfolg haben könnte/ würde, dass die Schulleitung zumindest mal ein Gespräch ,bezüglich des Mobbings mit dem Jungen und seinen Eltern direkt führt. Das Schwierige für diese dabei dürfte sein dass sie eigentlich gar nicht diesen im Raum stehenden Tatvorwurf des Übergriffs zur Sprache bringen können und dürfen.
Sollte sich der Zustand Deiner Tochter weiter verschlimmern, musst Du Dir aber in der Tat überlegen, was das kleiner Übel ist: " Schulwechsel mit 45 min Fahrzeit oder ein eventuell massiver psychischer Schade, welcher wenn es ganz schlecht läuft ein Lebenlang präsent sein wird."
Natürlich rede ich mich als Aussenstehender leicher, ich möchte auch ehrlich gesagt, als Mutter nicht in Deinen Schuhen stecken.
Dann hast du 3 Optionen
- dein Kind von der Schule nehmen
- dich ans Schulamt wenden und dort Beschwerde einlegen
- dir einen Anwalt nehmen und dann rechtlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen die Schule vorgehen
Träger der Schulsozialarbeit ist leider nicht die Schule
Die Schule ist aber verantwortlich dafür sexuelle Belästigung und Mobbing zu unterbinden und wenn die Schulsozialarbeit das nicht umsetzt haftet die Schule auch dafür
Im rechtlichen Sinne war es leider noch viel mehr. Ja. Meine Tochter fühlte sich schuldig, nicht "stark" genug gewesen zu sein (Zustand ist nachzulesen unter "sexual assault and the brain", tonische Immobilität). Sie ist laut der Beratungsstelle traumatisiert und wer die Schreie nachts erlebt ("fass mich nicht an", "warum hast du das getan") würde eine solche Frage nicht stellen. Leider steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage.