Schulkiosk als Schüler betreiben?

2 Antworten

Ich sehe da als erstes mal die üblichen Probleme, wenn naive Jugendliche Geschäfte machen wollen.

Das fängt schon mal bei der Gewerbeanmeldung an, Hygienevorschriften usw.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


Anonymus23488 
Fragesteller
 26.09.2022, 19:21

Muss ja nicht auf Papier angemeldet sein, wenn wir hier und da paar Snacks verkaufen willst. Schließlich ist es beim Kuchenverkauf in der Schule auch so, da man keine sehr großen Summen einnimmt.

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chanfan  26.09.2022, 19:24
@Anonymus23488

Dann nennt sich das Schwarzarbeit die Einnahmen am Finanzamt vorbei gemogelt werden.

Sorry, aber du willst doch eine Antwort haben die du auch ernst nehmen kannst weil sie wahr ist. Oder willst du eine Bedienungsanleitung um dich mit dem Finanzamt, Gewerbeamt usw. anzulegen?

Das wäre ein schlechter Plan und kann dir unter Umständen deine spätere Zukunft versauen.

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Euer Plan wird aus mehreren Gründen scheitern, auch wenn die Schulleiterin zustimmen sollte, was sie aber nicht wird:

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, also vom ersten Tag an.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und diese Genehmigung werdet ihr ohne die geringsten kaufmännischen Kenntnisse niemals bekommen.