Schule verlangt Bußgeld?

1 Antwort

Wenn man die Schule nach Vollendung der Schulpflicht freiwillig weiter besucht, unterwirft man sich den Regelungen der Schule. Das bedeutet insbesondere die regelmäßige Teilnahme am Unterricht.

Alternativ könnte die Schule dich einfach rauswerfen - die Schulpflicht gilt für beide Seiten.

Wenn dir das lieber wäre, melde dich ab.


mrJahames 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 21:08

Danke dir,

Mir gings jedoch darum, ob die Schule diese Forderung was das „Bußgeld“ betrifft, auch wirklich in Kraft setzen kann oder ob das nur heiße Luft ist

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RobertLiebling  08.07.2024, 21:32
@mrJahames

Die Schule kann keinen Bußgeldbescheid erlassen. Das macht i.d.R. der Träger (Stadt oder Landkreis). Auf Antrag der Schule, natürlich.

Und ja, grundsätzlich ist das möglich.

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