Schule schwenzen?

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Bei einem Tag wird nicht viel passieren. Fehlst du unentschuldigt, werden nicht erbrachte Leistungen oftmals mit einer 6 bewertet.

Willst du das öfter durchziehen, wird es problematisch.

Denn in Deutschland herrscht die Schulpflicht, welche man nicht einfach umgehen kann.

Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fällen ausgesprochen. Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus. Ziel eines solchen Bußgeldverfahrens ist stets eine Verhaltensänderung der Betroffenen. Die Lehrkräfte der Pflichtschulen werden durch den Erlass von Bußgeldbescheiden bei ihrem Bildungsauftrag unterstützt.
Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern als verfassungsgemäß beurteilt.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)

Wenn du eine richtige Diagnose hast, warum du die Schule verweigerst, kann das zur Kenntnis genommen werden und dir wird dann auch geholfen. Aber einfach zu schwänzen, weil du "keinen Bock" auf Schule hast, das geht natürlich nicht, denn unser deutsche Staat hat eine Schulpflicht für die Kinder. Und zwar von neun Jahren. Darüber hinaus gibt es die berufliche Schulpflicht, der die Jugendlichen unterliegen, bis das 18. Lebensjahr vollendet ist.

Wie es nun rechtlich aussieht, wenn du der Schulpflicht nicht nachkommst, hängt davon ab, wie lange du dem Unterricht fernbleibst und in welchem Bundesland du lebst. Denn Schulrecht ist Sache der Bundesländer. Außerdem wirst nicht nur du bestraft, sondern auch deine Eltern kann es richtig heftig treffen.

Auch wenn die Schule das Fehlen einer Stunde hier und da toleriert, ist es trotzdem nicht ratsam. Denn die Fehlzeiten werden in den Zeugnissen eingetragen und jede Fehlstunde, die unentschuldigt war, ebenfalls. Und du kannst dir hoffentlich denken, auf was Arbeitgeber bei Bewerbungen ebenfalls draufschauen.

Wenn du mehrere Tage nicht zum Unterricht erscheinst, leitet die Schule ein bestimmtes Verfahren ein, um dich als Schulverweigerer in den Unterricht zurückzuholen. Als erstes rufen sie deine Eltern an. Ist dieses Problem der Schulverweigerung bekannt, überlegen sich die Lehrer gemeinsam mit den Eltern, was sie machen können. Und auch du wirst wieder von der Schule über diese Gespräche informiert und sie werden es mit dir versuchen zu klären.

Weigerst du dich dennoch zur Schule zu erscheinen und helfen auch pädagogische Gespräche und Nachsitzen nichts, kann die Schule weiteres machen: sie können einen schriftlichen Verweis an dich senden oder auch mit einem Rauswurf drohen. Auch das Ordnungsamt kann eingeschaltet werden. Das Ordnungsamt kann dich im Extremfall der Schulverweigerung sogar persönlich von Zuhause abholen und dich zur Schule bringen.

Wenn du über 14 Jahre alt bist, kann dir sogar ein Bußgeld bis zu 1.000,00€ drohen. Kannst du dies nicht bezahlen, kann der Jugendrichter festsetzen, dass stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbracht wird.

Als letztes Mittel kann der Schulverweis tatsächlich von der Schule durchgeführt werden.

Deinen Eltern kann auch einiges drohen, wenn sie es vernachlässigen, dass du zur Schule erscheinst:

auch diese können ein Bußgeld bis zu 1.000,00€ aufgedrückt kriegen. In ganz harten Fällen kannst du deinen Eltern sogar weggenommen werden vom Jugendamt, dies ist aber nicht der einzige Grund, der dann greifen würde. Da muss schon mehr zusammengekommen sein. Es kann aber auch sein, dass deine Eltern bezüglich Schulangelegenheiten kein Mitspracherecht mehr erhalten, weil sie nichts unternommen haben, damit du zur Schule erscheinst.

Bist du über 18, greift die Schulpflicht nicht mehr. In diesem Fall kann dich eine Berufsschule ohne Vorwarnung bei Nichtteilnahme am Unterricht über 30 Tage bei 20 Stunden unentschuldigt aus der Schule rauswerfen. Verwaltungsgerichte bestätigen diese Regel meistens. Das ist vielen Schülern über 18 nicht bekannt. Solche Verweise sind allerdings eher selten, weil die Schüler über 18 Jahren ihre Entschuldigungen selbst schreiben können.

Erstmal würde die Schule sich nach dir erkundigen. Wie die Polizei und das Jugendamt eingeschaltet. Du wirst auch evl. deiner Mutter weggenommen und kommst in eine spezielle Einrichtung.

Sehr viel anders als aktuell würde es wohl nicht werden- denn zumindest im Deutsch- Ubterricht hast du auch oft gefehlt..

Da es Schulpflicht- nicht Schulflucht gibt,wird man dich wohl irgendwann mit der Polizei zur Schule begleiten..