Schulden mit in die Ehe gebracht. Wer kommt dafür auf im Falle einer Scheidung.

13 Antworten

Hello, solange sie keine Unterschrift unter dem Kreditvertrag geleistet hat, ist es gut für sie. Wenn das Datum des K-Vertrages vor der Eheschließung liegt und nur seine Unterschrift drunter ist, ist es gut für sie. Kann man alles beim Anwalt trotzdem noch schriftlich festhalten, ist immer besser. Ehevertrag so und so. Wird er aber Sozialfall, muss sie trotz eines Vertrages für ihn aufkommen. (Wohnung, etc.) Das sollte sie sich gut überlegen. Kinder? Alles Gute, tüüs


sunshine007 
Beitragsersteller
 07.04.2008, 23:33

Kinder werden keine mehr kommen, weil beide schon welche haben. Geschieden sind auch beide und seine Schulden resultieren aus seiner ersten Ehe.

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Sie sollte ganz unverbindlich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Ein Ehevertrag mit Gütertrennung ist zu empfehlen, schützt aber auch nicht vor dummen Fehlern. Warum meldet Ihr zukünftiger keine Privatinsolvenz an? Was ist, wenn Kinder kommen, ist der Unterhalt gesichert? Besser vorher mit einem Rechtsanwalt besprechen. Auch ohne Trauschein kann man eine gute Beziehung haben. L.G.

Habe mit meinem Geschiedenen die gleiche Situation gehabt. Er hatte fast 1 Mio Schulden, die er vor der Ehe gemacht hatte. Dafür kannst Du nie haftbar gemacht werden, daran ändert auch ein Ehevertrag nichts. Woran sich Deine Freundin allerdings wird gewöhnen müssen, sind die regelmäßigen Besuche des Gerichtsvollziehers, da meistens die Gläubiger bei Veränderungen auch finanzielle Veränderung "wittern". Eines weiß ich durch viele Gespräche mit unserem Gerichtsvollzieher, daß selbst wenn die beiden verheiratet sind, und er jetzt Schulden machen würde ohne das Wissen und die Unterschrift der Ehefrau, man sie nicht zur Verantwortung ziehen kann! Darum wollen Banken immer die Unterschrift des Ehepartners beim Kredit, damit sie dann notfalls eine zweite Bezugsperson in Regress nehmen können.

Auch ohne Ehevertrag heiratet man die Schulden nicht mit. Jeder Ehegatte behält seine Vermögensposten, sei es Aktivvermögen, seien es Verbindlichkeiten. Es darf nur nie der Fehler gemacht werden, wenn die Schulden von einer Bank herrühren sollten, während der Ehe dem Drängen der Bank nachzugeben, für eine Darlehensverlängerung den anderen Gatten mit ins Boot zu nehmen. Eine derartige Mitverpflichtung auch für alte Schulden wäre unnötig, würde aber den neuen Mitschuldner schwer belasten ohne Chance auf Entkommen.


Wenn die Freundin jetzt schon eine evtl. Trennung befürchtet, sollte sie sich die Heirat noch einmal ganz gründlich überlegen. Auch in der Ehe trägt sie indirekt die Schulden mit ab, also Einschränkung ohne Ende. Und leider scheitern sehr, sehr viele Beziehungen am Geld.....LG


hammerhai  08.04.2008, 12:46

DH, gebe Dir völlig recht. Die Belastbarkeitsgrenze von Beziehungen ist leider oft sehr gering, da nicht genug gefestigt. Jegliche Bedenken, die man schon am Anfang hat, trennen leider später eher als daß sie verbinden.

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