Schulbus-Haltestelle?

3 Antworten

Ich würde das nicht ohne Nutzungsvertrag machen, nach Möglichkeit auch zeitlich befristet. Denn eine nicht geschriebene Nutzung könnte das Nutzungsrecht deiner Erben oder des Erwerbers der Immobilie einschränken oder zumindest für dauerhaften ärger sorgen.

Darüber hinaus könnte auch eine Baugenehmigung erforderlich sein - je nach Bauausführung.


Christine333333 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 19:17

Danke für die schnelle Antwort. Zur Erklärung, es geht um ein sog. Niemandsland, so nenne ich es immer. Es handelt sich um ein spitz zulaufendes Grundstück mit 2-3m Tiefe und ca 15m Länge. Dort kann man nichts hinbauen, früher haben Blumen geblüht. Jetzt nur Gras.

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Achte bloß drauf, dass du nicht als Grundstückseigentümerin für die Verkehrssicherheit und Ähnliches haftest. Außerdem sollte geregelt sein, wer gegebenenfalls irgendwann für den Abbau des Häuschens verantwortlich ist und die Kosten trägt und dass du bestimmst, wann das ganze auch wieder ein Ende finden kann.


Christine333333 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 19:47

Ich wollte halt den Schulkindern helfen. Aber scheinbar ist das mit unseren Vorschriften u Gesetzen nicht so einfach

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Privat nie im Leben! Du brauchst dafür eine Haftpflicht mit gigantischen Werten. Allein daran würde es bei mir schon scheitern. Fragt die Kreis/Stadt an und Kauft dir das Stück Land Ab müsste es erst im Grundbuch getrennt werden.


Christine333333 
Beitragsersteller
 19.10.2023, 19:18

Danke für den Hinweis

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