Schimmel in Studentenwohnheim

4 Antworten

Wie gravierend schätzt ihr den Schimmelbefall ein?

Auf welchen Angaben hin soll hier etwas eingeschätzt werden?

Zuerst müsste mal geklärt werden, wann und wodurch der Schimmel entstand.

Als Faustformel gilt:

Schimmelbefall bis zu einer Größe von 15 - 20 cm² kann man selbst beseitigen.

Bei Flächen die größer sind sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.

Kann ich dafür belangt werden? Wenn ja, mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Auch diese Frage kann nicht einfach mit Ja oder nein beantwortet werden.

Es gilt das Verursacher-Prinzip. Bist du für die Schimmelbildung verantwortlich, weil du deinen Pflichten als Mieterin nicht nachgekommen bist, musst du für den Schaden aufkommen. Wie hoch die Kosten sind, hängt wiederum von den notwendigen Arbeiten ab.

Aber auch hier ist entscheiden, wodurch der Schimmel entstanden ist. Schimmel entsteht aber nicht durch verdreckte Dachböden, sondern durch falsches Heizen und Lüften, sowie Kälte und Wärmebrücken.

Vermieter versuchen zwar immer gerne dem Mieter durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten den Schimmel in die Schuhe zu schieben, doch das ist falsch.

Statistiken belegen eindeutig das es in etwa 50:50 zwischen Vermieter/ Mieter steht. Du schreibst, dass du unter dem Dach wohnst und es sich um einen Altbau handelt. Durchaus möglich, dass Feuchtigkeit durch defektes Mauerwerk eingetreten ist. Denkbar wäre auch ein undichtes Dach. Selbst eine defekte Regenrinne kann Verursacher sein, wenn das Wasser nicht mehr richt abläuft, sondern durch ein Loch in der Rinne direkt ins Mauerwerk eindringen kann.

Woher wissen die Vermieter, dass mein Zimmer mit schimmel befallen ist, sie dürften eigt. nicht in mein Zimmer.

Das ist doch wohl die am einfachsten zu klärende Frage, oder nicht. Wieso rufst du deinen Vermieter nicht einfach an und fragst ihn?

Vielleicht gab es tatsächlich Schäden am Dach und man wollte sich vergewissern, ob die Nässe bereits in die Wohnung darunter eingedrungen ist. Das wäre natürlich ein Vorteil für dich. Und eine Erklärung für die Wohnungsbesichtigung.

Wie sieht die rechtslage aus?

Wie bereits erwähnt kommt es auf den Verursacher an

Als Mieterin hast du auch bei längerer Abwesenheit die Verpflichtung die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Notfalls musst du dafür Sorge tragen, dass in Vertretung jemand regelmäßig nach dem Rechten sieht.

Schimmel entsteht in erster Linie dann, wenn die Feuchtigkeit aus der Raumluft auf kalte Oberflächen stößt, zum Beispiel schlecht isolierte Außenwände. Wenn sich natürlich niemand in der Wohnung aufhält ist dementsprechend wenig Feuchtigkeit in der Raumluft. Oder hast du eventuell ein Meer an Pflanzen, die durch Nachbarn ständig gegossen wurden ohne mal zwischendurch zu lüften.

Wichtig ist jetzt auf jeden Fall, dass du besonnen an die Sache gehst und dich nicht verrückt machst.

  • Sprich mit dem Vermieter was überhaupt passiert ist und warte ab ob irgendwelche Forderungen an dich gestellt werden.

  • Diese müssen nachvollziehbar belegt werden.

  • Man kann also schlecht behaupten du bist für den Schimmel verantwortlich ohne dies durch ein Gutachten eines Sachverständigen beweisen zu können.

  • Kein Gutachter stellt dem Vermieter ein Gefälligkeitsgutachten aus.

  • Auf keinen Fall solltest du ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

  • Dein Vermieter ist kein Sachverständiger. Er kann vermuten und hoffen, dass du Verursacher bist, den rechtsgültigen Nachweis kann er nicht führen.

  • Notfalls wendest du dich an einen Mieterverein

  • Fotos wären sehr gut

Aber als aller erstes solltest du dich mit dem Vermieter auseinandersetzen und sehen ob und was der von dir verlangt.

Wenn du neue Infos hast und die Sache nicht geklärt werden konnte, kannst dich gerne nochmal an mich wenden.

Wenn ich kann helfe ich dir gerne mit Infos weiter. Aber das geht nur mit Fakten, nicht mit Vermutungen und Annahmen

Erst mal viel Erfolg

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Im Mietvertrag steht ja meistens sogar drin, dass man regelmäßig lüften muss, den Mietgegenstand in Ordnung halten soll usw, ansonsten kann man leider auf den Kosten sitzen bleiben... Und der Vermieter darf in der Regel (meist mit rechtzeitiger Voranmeldung) jederzeit in die Wohnung..

Aber wenn die Luft da so schlecht und das Ding so ne Bruchbude war, dann hättest du während deines Aufenthalts dort sogar Mietminderung o.ä. verlangen können, mindestend mal, dass der Vermieter das alles in einen vermietbaren Zustand setzt, dann wären das auch seine Kosten gewesen.

Wie gravierend der Schimmelbefall ist, kann man ja ohne ein Bild nicht sagen. Es kommt darauf an, ob es ein Baumangel oder ein Lüftungsmangel ist. 6 Monate ohne zu lüften ist schon kritisch. Wahrscheinlich wurde auch nicht geheizt, sodass der Schimmel hiervon kommen könnte. Wenn nachgewiesen wird mittels Gutachter, dass der Schimmel hiervon kommt, wird der Vermieter dir die Schimmelsanierung anlasten. Hoffentlich hast du eine Haftpflichtversicherung, denn so eine Sanierung kann sehr teuer werden.

Wenn Du Pech hast Lässt der Vermieter alles erneuern. Das kann teuer werden. Sicher weiß er was Er für eine Bruchbude hat.. Da musst du wohl selber hinfahren.