Schenkungssteuer, wenn privates Darlehen nicht zurück gezahlt wird?
Mal angenommen ich leihe mir zum Beispiel bei meinen Eltern einen größeren Betrag Geld als privates Darlehen.
Wir nehmen weiterhin an das auf Grund der Finanziellen Situation der Eltern und weil das Geld ja in der Familie geblieben ist, nicht so verbissen auf Rückzahlung gedrängt wird.
Wenn jetzt also der Gläubiger (die Eltern) ganz oder teilweise auf die Rückzahlung verzichten, ab welchem Zeitpunkt betrachtet z.B. das Finanzamt das "Darlehen" als Schenkung bzw. ab wann wäre man verpflichtet Schenkungssteuer abzuführen?
Rein theoretische Überlegungen, die mir gerade durch den Kopf geht.
1 Antwort
Ab dem Moment, in welchen keine Raten mehr zurückgeführt werden (über den restlichen offenen Betrag).
Wenn ihr per se keine regelmässige Ratenrückführung vereinbart habt, dann sieht das Finanzamt sowieso direkt rot und unterstellt eine Schenkung. Im Zweifel ist das eine Einzelfallentscheidung.