Scheinanmeldung?

1 Antwort

Wenn er/sie behauptet, dass er die Wohnung gekauft hat, muss er bei den meisten Einwohnermeldeämtern nur selbst an eides Statt versichern, dass diese Angabe zutrifft. Unterlagen zu dem Sachverhalt werden i.d.R. nicht verlangt. Eine Wohnungsgeberbescheinigung kann es in solchen Fällen ja nicht geben, da kein Vermieter existiert.