Scheibe im Treppenhaus beschädigt wer zahlt?
Hallo zusammen,
wir sind im Dezember aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Ein Klaviertransportunternehmen hat mein Klavier die zwei Stockwerke heruntergetragen und dabei eine Scheibe im Treppenhaus zerbrochen. Der Unternehmer wurde benachrichtigt und meinte das sei kein Problem, er tausche die Scheibe aus. Die Hausbesitzerin hat mit ihm telefoniert und schrieb mir per WhatsApp alles okay, kn drei Wochen tauscht er die Scheibe.
Nach vier Monaten kontaktierte mich die Hausbesitzerin wieder und sagte mir es sei noch nichts passiert, der Klaviertransportunternehmer würde sie die ganze Zeit vertrösten und immer wieder sagen er komme zum vermessen und es dann nicht machen, ich soll mich jetzt darum kümmern. Die Mietkaution blockiert sie. So ging es weiter, er behauptet immer wieder er muss ausmessen, inzwischen will er ausgemessen haben und am 5.8. schrieb er dass er gerade die Scheibe bestellt. Ich bat um einen Nachweis, Bestellbestätigng, keine Antwort.
Nach wiederholtem Nachfragen behauptet er will ab kw 39 oder später die Scheibe wechseln. Keine Ahnung ob und was er bestellt hat, die Abmessungen hat er mir genannt und die haben gestimmt.
Die Hausbesitzerin sagt jetzt dass sie nicht mehr will dass er das macht und dass er mich sowieso nur hinhält, sie kennt einen Glaser, der soll es machen und ich soll die 300 Euro bezahlen.
Rechtlich darf sie es nicht von mir verlangen habe ich gehört, unsere Privathaftpflicht müssten wir anlügen und behaupten wir hätten die Scheibe zerbrochen, das wollen wir auch nicht., also ich muss es wohl bezahlen. Ich frage mich aber ob so etwas geht dass einer sich einfach drückt, er müsste ja eigentlich auch eine Versicherung haben, oder die Hausbesitzerin muss doch auch eine haben? Wir wohnen in einem Dorf bei Tübingen, der klaviertransport in Nürnberg. Ich möchte das im Guten beenden. Hat jemand einen Rat?
5 Antworten
Die Unternehmen sind versichert und bezahlen diese Schäden. Wenn nicht kann man sie auch auf Schadensersatz verklagen.
Ich denke mal, das sie es nicht gemeldet haben und Problemen bekommen täten.
Bezahlen musst du Nichts!Du kannst eine es deiner Versicherung einfach mal melden, vielleicht zahlen sie es und vordern es beim Unternehmen wieder ein, oder du lässt dich von einem Anwalt beraten.
Ansonsten kann die Eigentümerin eine Angemessene Frist setzen und auch Anwaltliche Hilfe nehmen um an ihr Geld zu kommen.
das Unternehmen hat eine Haftpflichtversicherung und der hätten sie es melden sollen, die hätte auch die Kosten für die neue Scheibe und deren Einbau übernommen. Du hast eigentlich nichts damit zu tun.
Wenn ihr im Rahmen der Betriebskosten Beiträge zur Gebäudeversicherung zahlt und diese Versicherung auch Glasschäden beinhaltet so ist die Vermieterin verpflichtet die Gebäudeversicherung hierfür in Anspruch zu nehmen und zwar vorrangig vor irgendwelchen Erstattungsansprüchen an dich oder den Unternehmer.
Das wäre jetzt in erster Linie zu prüfen.
Das musst gar nichts bezahlen. Das ist eine Angelegenheit zwischen Eigentümer und Verursacher.
Viele Vermieter haben in der Versicherung auch Glasbruch mit drin Bei uns hat die Versicherung eine Scheibe in der Haustür ersetzt , die ein Unbekannter Nachts eingeschlagen hatte
Oder du meldest den Umzugsschaden deiner Haftpflichtversicherung
Hallo zusammen, vielen lieben Dank für eure Antworten, ich werde sie mal fragen warum sie es nicht ihrer Versicherung meldet. Ich wünsche euch noch einen schönen Abend!