Sani nach GWD?

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Das kommt ganz darauf an, welche Ausbildung du dann bei der Bundeswehr genau machen wirst. Wenn du dort die Ausbildung zum Einsatzsanitäter machst, dann ist darin die ganz normale, die zivile Ausbildung zum Rettungssanitäter integriert. Jedoch ist im zivilen Rettungsdienst eine Fortbildung von mindestens 30 Stunden im Jahr Pflicht, um weiterhin im Rettungsdienst eingesetzt werden zu dürfen. Ohne diese, behält man zwar seine Qualifikation, man darf allerdings nicht mehr aktiv eingesetzt werden. Wie es bei der Bundeswehr mit Fortbildungen aussieht, das weiß ich leider nicht. Zudem, steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, dass diese den Rettungssanitäter zu einer richtigen, anerkannten Berufsausbildung reformieren möchte. Dann wäre für die "Alt- Rettungssanitäter" eine verpflichtende weitere Ausbildung und zusätzliche Prüfung sehr wahrscheinlich. Einen entsprechenden Gesetzentwurf, gibt es bislang aber nicht. Bislang, stellt der Rettungssanitäter "lediglich" eine Qualifikation dar, welche im zivilen Rettungsdienst gemäß der Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Eine richtige Berufsausbildung, ist bislang nur der Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Berufsausbildung und mit abschließender, insgesamt zehnteiliger staatlicher Prüfung.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.