Salawat nach attahiyat?
Assalamu aleykum bruder, nach tashhud rezetiere ich die Segenswünsche auf Muhammad saw so : „Allahumma salli ala Muhammad wa ala ali Muhammad“ ist es so richtig oder ist es Pflicht es so zu rezitieren : „Allahumma salli ala Muhammad wa ala ali Muhammad kama sallaita ala Ibrahim wa ala ali Ibrahim, innaka hamidun madschid. Allahumma barik ala
Muhammad wa ala ali Muhammad kama barakta ala Ibrahim wa ala ali Ibrahim.
Innaka hamidun madschid.“
barakallahu feel für Antwort
2 Antworten
In Bezug auf die Regelung, den Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) während des Taschahhuds zu segnen, gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten. Eine Ansicht besagt, dass es eine Säule oder ein wesentlicher Bestandteil des Gebets ist, ohne den das Gebet ungültig ist. Eine andere Meinung besagt, dass es zwar verpflichtend ist, aber keine Säule, und wenn es versehentlich ausgelassen wird, ist die Niederwerfung des Vergessens erforderlich. Die dritte Ansicht, die von Shaykh Muhammad al-Saalih al-'Uthaymeen als wahrscheinlich richtig angesehen wird, besagt, dass das Senden von Segenswünschen an den Propheten eine Sunna ist und empfohlen wird, aber nicht verpflichtend ist. Die Beweise für seine Verpflichtung sind nicht eindeutig, und der Befehl, es zu sagen, kann eher als eine Lehre denn als eine Anforderung verstanden werden. Daher sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung darüber, ob es für die Gültigkeit des Gebets notwendig ist. Beachte, dass das Gebet ohne den Segensspruch für den Propheten trotzdem als gültig angesehen wird.
Das aussprechen der Segenswünsche auf den Gesandten Allah's ﷺ ist kein Pflicht im Gebet, vielmehr eine Sunnah.
Du kannst die Segenswünsche auf dem Propheten ﷺ aussprechen wie es unterschiedliche Überlieferungen diesbezüglich gibt.
Beides ist richtig.