Ruhestörung Nachbarn - Ordnungsamt nicht zuständig?

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Ja, sie sind für einiges zuständig. Doch eben nicht für alles. Du kannst ja auch nicht für alles die Polizei rufen.

Der Trittschall ist m. E. Vermieterangelegenheit. Wenn Du es beweisen kannst, ein Protokoll über die Dauer erstellst hast, kannst du dem Vermieter eine Mietminderung avisieren, wenn er nichts unternimmt. Danach hast Du allerdings auch Ärger mit dem Vermieter, da die nie glücklich über so etwas sind.

Bevor Du also solche Schritte unternimmst, überleg es Dir gut, informier dich, damit du letztlich auf der sicheren Seite bist.

Such dir eine andere Wohnung. Stühle rücken wirst du nicht verhindern können. Der falsche Bodenbelag ist den Vermieter offensichtlich egal, dann kannst du auch nicht dagegen angehen, er ist der Eigentümer.

Wende dich doch einfach mal an den Mieterschutzbund und hole dir Rat. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es auch eine telefonische Beratung in einer Anwaltskanzlei. Kosten: 1,98 Euro/Minute aus dem Festnetz. 0900/112269258. Ist wesentlich billiger als ene Beratung beim Anwalt.

Zuständig ist hier der Vermieter. Das Ordnungsamt wird sicher keine Trittschalldämmung verlegen und es kann auch nicht verlangen, dass die Leute auf Zehenspitzen gehen. Und du auch nicht.