Rückzahlung Wohngeld bei Rentennachzahlung berechtigt?
Wer kann helfen? Ich frage heute für meine Schwester. Sie hat wegen schwerer Krankheit Erwerbsminderungsrente bewilligt und auch rückwirkend bis Antragstellung Nachzahlung bewilligt bekommen. Da sie aber in dieser Zeit Krankengeld und Hartz IV bezogen hat, hat sie von dieser Nachzahlung nicht einen Cent bekommen, da diese an die Krankenkasse und das Arbeitsamt gezahlt wurde. Da sie in dieser Zeit aber auch Wohngeld bezogen hat, wurde sie jetzt von der Wohngeldstelle aufgefordert, dieses sofort komplett zurückzuzahlen, obwohl sie von der Nachzahlung garnichts ausgezahlt bekommen hat. Ist dies berechtigt? Wer kennt sich mit einem solchen Fall aus? Schon mal ganz lieb DANKE im voraus!
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Sie hat mit Sicherheit nicht rechtmäßig Wohngeld und Hartz IV bezogen, weil diese Ansprüche schließen sich gegenseitig aus.
Es wäre denkbar, dass zu Unrecht Wohngeld bezogen wurde und das jetzt zurück gefordert wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Wohngeld wird von der Wohngeldstelle der jeweiligen Kommune bewilligt. Die Kosten der Unterkunft (KdU) vom jeweiligen Jobcenter welches auch Hartz IV auszahlt.
Sorry das verstehe ich jetzt nicht...gerade bei Hartz IV wird doch Wohngeld beantragt und auch bewilligt, weil Hartz IV doch meist viel zu wenig ist!?