Roller vom Ex auf dem Grundstück was darf ich machen?

4 Antworten

Fordere ihn schriftlich dazu auf, innerhalb einer gewissen Frist seinen Roller abzuholen, und kündige darin an, das Du den Roller danach sonst auf seine Kosten entfernen lässt.

Das ganze am besten per Einschreiben, oder - noch besser - per Zustellung über den Gerichtsvollzieher.
Kostet dann zwar um die 20 Euro, aber er kann sich anschließend nicht herausreden, er habe das Schreiben nicht bekommen.

Wenn die Frist abgelaufen ist, kannst du es dann entweder wirklich abschleppen/entsorgen lassen, must aber damit rechnen, das u.U. Du in vorkasse gehen musst, und anschließend auf den Kosten sitzen bleibst.

Oder Du stellst es wirklich auf die Straße und läßt es das Ordnungsamt regeln.

Auf das Angebot, den Roller zu übernehmen würde ich nicht eingehen. Die Gefahr ist zu groß, das Du Dir so noch mehr Ärger einhandelst, zumal Du keine Papiere hast.
Könnte letztendlich teurer werden, als das, was Du noch dafür bekommst.
Im Zweifel einen anwalt einschalten

Mach ein Einschreiben an deinen Freund, dass er bis Datum X seinen Roller entfernen soll.

Wenn er dieser Frist nicht nachkommt, würde ich das Ordnungsamt einschalten.

Wenn es dein Grundstück ist, könntest du wohl außerdem ein "Privatparkplatz" Schild aufstellen. Somit parkt er dann unerlaubt dort. Dann kannst du die Polizei rufen, die deinen Ex dazu auffordern können, sein Fahrzeug woanders hinzustellen.

Dass er dann zu Fuß den Roller wegschieben muss, muss dich nicht interessieren, das ist sein eigenes Pech, denn er hätte ja schon längst den Verkauf unterstützen können. Ich hätte also kein Mitleid mit ihm, wenn er das Teil woanders hinschieben muss.

Manche Leute werden erst durch Schaden klüger.


HansWurst45  19.05.2023, 10:43

Das Ordnungsamt handelt nicht bei auf Privatgrund abgestellten Fahrzeugen solange davon keine Gefahr ausgeht. Und wenn, dann werden die Kosten dem Grundstücksbesitzer in Rechnung gestellt, was hier kontraproduktiv ist.

Das geht nur, wenn der Roller (plötzlich) auf öffentlichem Grund stehen würde und niemand der Petra nachweisen könnte, dass sie ihn dahin gestellt hätte.

Petra127 
Beitragsersteller
 19.05.2023, 10:46
@HansWurst45

Ja, wegen solchen Sachen habe ich auch noch nichts gemacht, weil ich Angst hatte, dass es dann auf mich zurück fällt oder er gegen mich vorgehen kann, zutrauen würde ich es ihm. Wüsstest du, was ich dann tun könnte?

Shylenn  19.05.2023, 10:49
@HansWurst45

Keine Gefahr ist relativ. Ein nicht mehr fahrbereiter Roller, der evtl das Grundwasser mit seinem Öl verschmutzt wäre für mich definitiv eine Gefahr.

Shylenn  19.05.2023, 10:49
@Petra127

Dann geh doch einfach mal zum Ordnungsamt oder zur Polizei und lass dich umfangreich informieren.

HansWurst45  19.05.2023, 11:12
@Shylenn

Die werde ihr sagen, das sie nicht zuständig sind, dass sie aber für die sichere Lagerung bzgl. Umweltgefahren verantwortlich ist.

HansWurst45  19.05.2023, 11:36
@Petra127

Er hat die Beweislast. Du hast ihn aufgefordert, seinen Roller von deinem Grundstück zu entfernen und hast deshalb, um ihm das zu erleichtern, das Tor offen gelassen. Und augenscheinlich hat er das dann ja auch getan. Alles Andere müsste er beweisen.

Du kannst natürlich auch rechtlich gegen ihn vorgehen, ihn mit Fristsetzung zum Entfernen auffordern und ihn verklagen, wenn er das nicht tut.

Wenn er einer der aggressiveren Typen ist, dann wird das aber die gleichen Reaktionen auslösen.

Alternativ kannst du auch weitere neun Jahre warten, dann gehört der Roller dir. https://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung#Bewegliche_Sachen

Wenn du Zugang zu einem Auto mit Anhängerkupplung (und einen passenden Führerschein) hast, dann leih' dir einen Hänger aus und stell ihm das Teil einfach vor die Tür, klingel ganz nett uns sag ihm, dass sein Roller unten auf dem Parkstreifen bzw. in der Hofeinfahrt etc. steht. Wenn er nicht da ist, wirf ihm einen Zettel in den Briefkasten. Wenn dich einer Fragt, sagst du dass es sein Roller wäre und das das so abgesprochen ist. (Vorher schickst du ihm einen Brief in dem du ihn aufforderst den Roller abzuholen und ihm anbietest, ihm denselben, sein Einverständnis voraussetzend, für ihn kostenfrei am dritten Juni (oder wann auch immer du Zeit hast) vorbeibringen wirst, und dass er dich kontaktieren möge, wenn er das nicht wolle, dann würdest du das Teil in Einzelteilen verkaufen und den Erlös gegen die Standplatzmiete des letzten Jahres verrechnen.

HansWurst45  19.05.2023, 11:37
@Shylenn

Das ist richtig, da besteht natürlich eine Potentielle Gefahr für das Grundwasser, aber dann muss der Grundstückseigentümer für die Kosten der Sicherung aufkommen. Und ich glaube, das Petra das gerade mal eben nicht möchte, denn die Chancen die Kohle von ihrem Ex zurück zu bekommen scheinen schlecht zu sein.

Petra127 
Beitragsersteller
 19.05.2023, 11:47
@HansWurst45

Ganz so einfach und spontan kann ich aber leider nicht zu meinem Ex fahren und das vorbei bringen oder einen Brief on dne Briefkasten werfen, weil er ca 250km weit weg wohnt.

Shylenn  19.05.2023, 13:09
@HansWurst45

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Dann könnte ich ja meinen gesamten Maschinenmüll bei allen umliegenden Nachbarn verteilen, ohne dass die sich wehren können. Glaube kaum dass die dafür aufkommen müssen, sie sind ja Geschädigte.

HansWurst45  19.05.2023, 22:51
@Shylenn

Du verkennst, dass es sein Roller ist, was ggf. das Kennzeichen eindeutig beweist

Wenn er vorher auf ihn zugelassen war stell ihn an die Straße. Dann bekommt er ärger.

Ein nicht fahrbereiter Roller bringt doch eh blos Trinkgeld

  1. schriftliche Aufforderung (mit FRistsetzung), den Roller zu entfernen vond einem Privatgrund.
  2. wenn nicht eingehalten: abschleppen lassen und Anzeige wegen Besitzstörung.