Rezpet bei der Apotheke

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Wenn ein Medikament gebraucht wird, wird es verschrieben und dann auch in ausreichender Menge. Wenn es als Hustenstiller zur Anwendung kommen soll, dann bekommst du doch nicht nur 1 Tablette verschrieben. Ich arbeite im Gesundheitswesen und normalerweise werden die entsprechenden Ärzte informiert, die die Rezepte ausgestellt haben. Wahrscheinlich wird auch mitgeteilt, dass mehrere Rezepte von versch. Ärzten vorliegen. Die Krankenkassen wird dann sowieso informiert und ich habe bei uns auch schon miterlebt, dass bei konkreten Verdacht des Missbrauchs, evtl. auch Fälschung der Rezepte die Polizei verständigt wurde.

Der Verdacht ist hier schon extrem hoch, dass ein Missbrauch vorliegt. Sonst hättest du ein Rezept von einem Arzt in ausreichender Menge und Dosierung bekommen.

Meine frage ist es ueberhaupt illegal sich codein ( wurde als Husten blocker verschrieben ) mehrmals in einem kurzem zeitraum verschreibnen zu lassen , das rezept ist ja schließlich nicht gefaelscht .

Was soll daran illegal sein? Man lässt sich ja auch kein Medikament verschreiben. Vielmehr geht man zum Arzt, und dieser verordnet es, wenn er es für richtig hält. Als Patient hat man da schließlich kein Mitspracherecht.

Wenn die Rezepte von verschiedenen Ärzten kommen, kann es höchstens sein, dass die Apotheke einen Medikamentenmissbrauch vermutet.

Der Apotheker muss die Abgabe verweigern, wenn er den Verdacht hat, dass das Arzneimittel nicht bestimmungsgemäß gebraucht wird. Der Verdacht liegt nahe, wenn Du innerhalb von gut einer Woche fünf Codeinrezepte eingelöst hast, denn dann hast Du wesentlich mehr von dem Medikament bekommen, als Du gegen Husten gebraucht hättest.

Es kann gut sein, dass die Apotheke auch mit den Ärzten oder mit dem Gesundheitsamt in Kontakt tritt, um sie über den Verdacht des Arzneimittelmissbrauchs zu informieren.

bist Du wirklich so naiv zu glauben, dass dies bei der Krankenkasse nicht auffällt? Zu x Ärzten zu gehen und sich jedes Mal ein Opiat, also eine Droge verschreiben zu lassen. Du bist verpflichtet, wegen ein und derselben Krankheit bei einem Arzt zu bleiben, dass die Übersicht über die Krankheit gewährleistet ist und allenfalls bei Abwesenheit darfst Du den Arzt wechseln. Da ist es sehr stark anzunehmen, dass Du von der Krankenkasse sowohl für die Kosten der Medikamente und auch der Ärzte in Regress genommen wirst.

Die Vorsichtsmaßnahme der Apotheke ist richtig und verantwortungsbewußt. Codein ist im weitesten Sinne ein Opiat-Abkömmling und macht schnell süchtig! DU WIRST schon wissen, warum du dir das Zeug von verschiedenen Ärzten besorgst!!

Gruß

DerPhysikalist