Rettungssanitäter/in werden?

3 Antworten

Der Rettungssanitäter ist keine anerkannte Berufsausbildung in Deutschland sondern eine Qualifikation, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person-/ Assistenzperson und zugleich auch Fahrer auf Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung (zusätzlich neben der Qualifikation Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich) und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine akuten Notfallpatienten sind jedoch aufgrund ihres medizinischen Zustandes einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). Die Qualifikation hat lediglich einen Umfang von mindestens 520 Stunden, ist in Vollzeitform also bereits innerhalb von circa dreieinhalb Monaten zu erwerben, ist jedoch sehr lernintensiv, da es sehr viel Stoff in dieser kurzen Zeit ist. Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst ist in Deutschland seit dem 01. Januar 2014 der Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer und staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Diese ist jedoch sehr begehrt und freie Ausbildungsplätze werden bevorzugt an Rettungssanitäter mit Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zwei Jahren Berufserfahrung im Rettungsdienst vergeben.

1.) Nein, eine ehrenamtliche Vorerfahrung wird nicht vorausgesetzt.

2.) Nein, das geht nicht. Für den Rettungssanitäter ist ein Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung, für den Notfallsanitäter formal juristisch ein Realschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlich einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. In der Praxis werden die Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter jedoch nur an Abiturienten oder an sehr gute Realschüler vergeben. Beide, Rettungssanitäter und Notfallsanitäter, bestehen aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer Rettungsdienstschule und aus einer praktischen Ausbildung in Krankenhäusern und im Rettungsdienst an genehmigten Lehrrettungswachen.

3.) Aus hygienischen Gründen offiziell nicht, wobei sich in der Praxis eigentlich niemand daran stört, wobei die Handschuhe dadurch nicht beschädigt werden dürfen. Daher sind lange Fingernägel eigentlich verboten.

4.) Rettungssanitäter: mindestens 160 Stunden Lehrgang an einer Rettungsdienstschule mit schriftlicher und praktischer Prüfung zum Rettungshelfer, 160 Stunden Krankenhauspraktikum (üblicherweise 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Abschlusslehrgang-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. In Bundesländern, welche die "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter*innen" des Ausschuss Rettungswesen von 2019 umgesetzt haben sind es 240 Stunden Lehrgang, 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschlusslehrgang mit der Abschlussprüfung. Notfallsanitäter: drei Jahre duale Berufsausbildung nach NotSanG und NotSanAPrV mit insgesamt 1.920 Stunden Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule, 1.960 Stunden praktischer Ausbildung im Rettungsdienst an genehmigten Lehrrettungswachen und 720 Stunden praktischer Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern (insbesondere Anästhesie/OP, Notfallaufnahme und intensivmedizinische Station), staatliche Prüfung bestehend aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten, drei mündlichen Prüfungen und vier realitätsnahen Fallbeispielen.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
  1. Nein
  2. Verstehe die Frage nicht
  3. Hängt von den Organisationen ab, besser wären keine
  4. 160 Stunden an einer Rettungsdienstschule, 160 Stunden in einer Klinik, hier vorzugsweise OP/Notaufnahme/Intensivstation, 160 Stunden Praktikum an einer Rettungswache, hier idealerweise auf einem Rettungswagen, 40 Stunden Abschlusswoche mit mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung. Die Reihenfolge der Praktika ist egal.

sarahhh3030 
Fragesteller
 07.03.2023, 16:44

Dankeschön🫶

0
  1. Nein
  2. Ja der Kurs enthält auch einen Schulischen Teil. Aber mit der allgemeinen Schulzeit sollte man durch sein vorher
  3. Naja kommt drauf an in welcher Ausführung
  4. Ein Mix aus Theorie, Krankenhaus, im Rettungswagen mit fahren,...
  5. es ist ein Kurs von ca. einem halben jahr, keine Berufsausbildung.

sarahhh3030 
Fragesteller
 07.03.2023, 16:52

Und wenn ich eine Ausbildung zur Notfallsanitäterin mache? Das wären dann doch 3 Jahre oder?

1