Replica Verkäufer bietet Käuferschutz (Paypal) an?
Auf Instagram habe ich einige Profile gesehen, in dem der Verkäufer Käuferschutz anbietet auf Replica Ware.
Wie geht das ?
Schließlich weiß er selber doch ganz genau, das die Ware Fake ist und der Käuferschutz aktiv werden kann.
3 Antworten
Da bei Paypal Replikate ausgeschlossen sind wird du dein Recht nicht einklagen können. Der Anbieter hat vermutlich auch gar kein Paypal, oder eins aus dem Darknet was er alle 5 Tage wechseln muss weil es dichtgemacht wurde.
Wenn es als Replika verkauft wird, dann bekommt der K doch auch das was er gekauft hat. Was fürn Käuferschutz soll da triggern?
Ein "Community-Experte PayPal" sollte nun schon die rudimentären Aspekte des Paypal AGB/TOS kennen.
Ich gehe davon aus, dass du meine Antwort entsprechend interpretieren kannst und das Polemik jetzt ist.
Und Paypal mal ganz beseite, man kauft von Kriminellen, die Kundenzufriedenheit steht da nicht an 1. Stelle auf deren Liste.
Je nachdem wie hoch diese kriminelle Energie ist, ist es auch ein Fremdkonto.
Versteh aber nicht die Relevanz zum Thema.
Reklamationsgründe sind so manigfaltig wie die eigene Fantasie.
Ersetze das Wort "Replika", dann merkst du das der Kommentar keinen Sinn macht. Beispiel: 𝘞𝘦𝘯𝘯 𝘦𝘴 𝘢𝘭𝘴 "𝘚𝘤𝘩𝘶𝘩𝘦" 𝘷𝘦𝘳𝘬𝘢𝘶𝘧𝘵 𝘸𝘪𝘳𝘥, 𝘥𝘢𝘯𝘯 𝘣𝘦𝘬𝘰𝘮𝘮𝘵 𝘥𝘦𝘳 𝘒 𝘥𝘰𝘤𝘩 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘥𝘢𝘴 𝘸𝘢𝘴 𝘦𝘳 𝘨𝘦𝘬𝘢𝘶𝘧𝘵 𝘩𝘢𝘵.
Dein Satz ergibt jetzt keinen Sinn.
"Wenn es als Replika verkauft wird..."
Es = die Ware
Wenn ich eine Ware einfüge (ich weiß ja nicht worum genau es geht, deswegen ES):
"Wenn das Schwert als Replik verkauft wird, dann bekommt der K doch auch das was er gekauft hat."
Eine Kopie.
Replik wird eigentliche eher bei legaler Ware genutzt und Plagiate bei illegaler (also ohne Lizenz). Oder halt Fälschung. Bei der Wortwahl Replik wollt ich dem TE hier auch nicht gleich als Kriminellen hinstellen.
Du meinst, wenn der Käufer den Verkäufer darauf aufmerksam macht Replika zu verkaufen, kann da nichts passieren?
Der Verkäufer macht doch darauf aufmerksam was er verkauft.
Weicht die Ware vom Gekauften ab -> Käuferschutz. Weicht die Ware nicht ab, auf was soll da Käuferschutz basieren?
Ist das Replikat illegal dann kann der Käufer das bei anderen Stellen melden. Bei gewerblichen Verkauf auch ne Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wenn Paypal als Zahlungsart angeboten wird und der Anbieter die Schuhe als Fälschungen anbietet, dann hat der Käufer entsprechend der Nutzungsrichtlinien ohnehin keinen Käuferschutz.
Ja kenn ich, aber was da steht und was Paypal macht gehen nicht unbedingt überein. Ich habe von noch keinen Fall gehört bei welchem ein Käufer, der wissentlich eine Fälschung kaufte, den Käuferschutz verwehrt bekam nachdem er n abweichenden Artikel meldete um den Vk übers Ohr zu hauen. Habe vom Gegenteil gehört. Auch hier schon.
Paypal hat die entsprechenden Richtlinien und die sind klar formuliert. Hörensagen ist immer eine schlechte Quelle.
Eine offizielle Aussage von Paypal das man hier regelmäßig abweichend von den AGB eine andere Regulierungspraxis pflegt mit entsprechendem Quellennachweis kannst Du nicht beibringen?
Ich kommentierte die Realität. Erfahrungen anderer finde ich wertvoll.
Die Bedingungen der AGB kann man natürlich einklagen. Ist natürlich ne ganz schöne Hürde.
Eine offizielle Aussage von Paypal das man hier regelmäßig abweichend von den AGB eine andere Regulierungspraxis pflegt
Oo
Wo und wann ist, oder war, sowas Realität?
Ich hatte schon einen Käuferschutzfall den ich als Verkäufer lt den Paypal AGB verlieren müsste. Es aber nicht tat.
Der Handel mit gefälschter Markenware wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt.
https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__143.html
Glaubst Du es interessiert einen kriminellen Fakedealer was er seiner potentiellen Käuferschaft an Garantien verspricht um seinen Müll loszuschlagen?
Bist Du auf der Suche nach Air Jordan 1? Der Hype legt sich auch wieder...da muß man Kriminellen nicht die Taschen füllen.
Ein "Community-Experte PayPal" sollte nun schon die rudimentären Aspekte des Paypal AGB/TOS kennen. Und Paypal mal ganz beseite, man kauft von Kriminellen, die Kundenzufriedenheit steht da nicht an 1. Stelle auf deren Liste.
Und letzter Punk, "Plagiat" ist nicht der einzige Punkt den der Kunde bestellt, wenn statt S ein L kommt oder 39 statt 41 ist das auch ein Reklamationsgrund.