Reisen im Schengenraum?

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Menschen mit Aufenthaltsgestattung Auslandsreisen sind nicht gestattet, Reisen in Deutschland schon. Ausnahme: Während der ersten drei Monate gilt Residenzpflicht im jeweiligen Bundesland oder sogar einzelnen Landkreisen. Für Berlin und Brandenburg gilt die Residenzpflicht alleine aus praktischen Gründen für jeweils beide Bundesländer. Reisen in andere Bundesländer sind nur mit schriftlicher Genehmigung möglich. 

Menschen mit Duldung (Auch Ausbildungsduldung) Auslandsreisen sind nicht gestattet, der Aufenthalt ist grundsätzlich auf den Bereich Deutschlands beschränkt. In Deutschland kann man frei reisen. Achtung: Es gibt auch Duldungen, bei denen der Aufenthalt räumlich beschränkt ist. Dies ist in der jeweiligen Duldung vermerkt.

Menschen mit subsidiärem Schutz und entsprechender Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 2 Satz 2) Auslandsreisen sind gestattet, Reisen in Deutschland ohnehin.

Menschen mit Abschiebeverbot und entsprechender Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 3) Auslandsreisen sind gestattet, ebenso Reisen innerhalb Deutschlands.