Rechtsvertretung ohne Erziehungs- bzw. Sorgerecht?


09.11.2023, 10:51

Hallo liebe Leute. Nunmehr lebt unsere Enkeltochter als Pflegekind seit fast 1,5 Jahren bei uns. Der leibliche Vater hat nur geringes Interesse an seiner Tochter und es besteht nur dann Kontakt zu Ihm wenn Jugendamt bzw. Familiengericht einen Termin anberaumt. Die leibliche Mutter meldet sich seltener als zuvor, jedoch hat sich das Verhältnis zu uns sowie zu Ihrer Tochter gebessert. Unser Problem besteht nunmehr in folgenden darin, dass aufgrund von einer „unfreundlichen“ Mail der Mutter sowie verbalen telefonischen Äußerungen gegenüber dem Jugendamt sowie der Stellungnahme der ehemaligen Lehrerin unserer Enkeltochter an das Familiengericht der Richter sich der Meinung des Jugendamtes anschließt (wie in 80% der Fälle), das eine wiederholte (dann zum 3 Mal) Herausnahme in ein Heim angebracht ist. Uns wird unterstellt, dass wir nicht genug Sorge tragen können. Hierzu muss ich noch bemerken, dass die Schule wo Sie jetzt ist keine Probleme mit unsere Enkelin hat sondern Sie ganz im Gegenteil sogar ein Jahr aufholte. Die Noten sind dementsprechend hervorragend. Auch nahm Sie an einer Ergotherapie teil, die Ihr half Ihre Aggressionen besser zu bewältigen. Das eine 11-jährige noch nicht konstant ist kann der Richter wohl nicht verstehen, den er sprach mit unserer Enkelin die sich, nach seiner Meinung anders lautend äußerte als bei einem ca. 10 – 15 minütigen Gespräch beim Jugendamt im Beisein Ihrer Rechtsbeihilfe. Jetzt haben wir quasi alle Parteien, bis auf die leiblichen Eltern gegen uns, wobei die einem Verbleib bei uns nicht entgegen sprachen. Mittlerweile weil keine Einigung zwischen uns, dem Jugendamt, dem Verfahrensbeistand sowie dem Richter hat dieser einen Gutachter eingeschaltet. Das war bei dem 3 Termin im Gericht. Hierbei bemerkte er lapidar, das dieses teuer wird für diejenigen die keine Prozess- & Verfahrenskostenhilfe haben. Wir wussten nicht das alles soweit kommt und nun stellt sich die Frage ob wir Beratungskostenhilfe beantragen müssen bevor wir Prozess- & Verfahrenskostenhilfe beantragen können, um die Kosten vermeiden zu können falls wir den Prozess nicht wie von uns gewünscht verläuft. Anbei noch mal, die Vertretung vom Jugendamt ist nicht die wir vom Anfang her hatten. Diese hat uns sogar eine Adoption in Aussicht gestellt. Die jetzige ist nur eine Vertretung für die Nachfolgerin die eingearbeitet wird und die ganze Sachlage nicht so kennt gerade auf emotionaler Schiene. Auch sitzt die Dame eigentlich in der Abteilung für wirtschaftliche Hilfe und hat uns damals bei einem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass es gar kein Verwandtenpflegegeld gibt, was nicht der Wahrheit entspricht. Die damalige Sachbearbeiterin, mit der wir gut klar kamen sendete uns dann jedoch eben diesen Antrag zu. Einen Beratungshilfeschein hatten wir schon, jedoch hat uns die Anwältin gesagt das wir keine Aussicht auf Erfolg haben werden weil wir nur die Großeltern sind. Das Kind lebt quasi schon 6 Jahre bei uns. Uns ist bekannt dass wenn wir verlieren alle Kosten zahlen müssen (wird nicht geschehen, weil nur ein Geringverdiener) jedoch haben wir Urteile und Studien die besagen das eine abermalige Herausnahme zu Traumata etc. führen kann. Dessen sind wir uns ganz sicher und wollen das vermeiden. Statt das uns geholfen wird (die Kleine benötigt aufgrund Ihrer Erlebnisse auch Psychatische Unterstützung) damit aus dem Kind ein glücklicher, selbstbewusster Mensch wird… Meint Ihr wir sollten Anträge stellen wie Aufenthaltsbestimmungs,- & Sorgerecht, Überprüfung der Eltern auf Erziehungsfähigkeit, Adoption, Ergänzungspflegschaft usw.? Sorry für den Missverständlichen Text, aber momentan ist alles nicht so einfach und es kam auch noch Arbeitslosigkeit hinzu. Ich danke allen vorab für hilfreiche Antworten. 

1 Antwort

Ich fürchte da kann euch niemand helfen.

Zum einen kenne ich den expliziten Fall nicht und zum anderen erzählen Kinder aus Loyalität häufig nur das was man hören will. Aber selbst wenn es das ernst meint, sind euch juristisch die Hände gebunden. Klingt auf jeden Fall nach einer sehr anstrengenden Situation. Ein Kind mehrmals aus Pflegefamilien zu nehmen ist für das Kind sehr schwierig aber in der Regel tuen Ämter das nicht leichtfertig.


Nutzernew 
Beitragsersteller
 11.07.2023, 14:05

Danke dir. Seh ich auch so. Schade ist das die Eltern mit Ihren Lügen und Beleidigungen, auch gg. das JA damit durchkommen werden weil der Richter wie in 88% der Fälle auf den Vorschlag des JA entscheidet. Sie bekommt schon Ergo Therapie und ich würde einen Psychiater hinzuziehen. Aufgrund Ihrer Erlebnisse seit Geburt hat Sie emotionale, psychische und einige andere Probleme und das mit 10 Jahren. Die ambulante Tagesklinik für 6 Mon. tat Ihr am besten. Hier geht es Ihr gut. Hat das Jugendamt genauso bestätigt wie die Klinik. Wir können nur warten ob hier noch jemand helfen kann. Trotzdem vielen lieben Dank!

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