Rechtschutzversicherung?

2 Antworten

Wenn der Schaden grundsätzlich von der Versicherung übernommen wird, wirkt die Regulierung auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

Hast du eine anderer Versicherung ab dem neuen Jahr? Wenn du häufiger Schäden hast, kannst du ja kaum darauf verzichten.

Wenn es ein versichertes Ereignis ist, ja.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)