Rechtlich zulässig die Arbeit?

3 Antworten

Hatte natürlich keine Unterlagen

So natürlich finde ich das nicht. Wer Unterricht versäumt ist in der Holschuld. Das betrifft das Besorgen der Unterlagen und das selbstständige nachlernen des Stoffs.

Das wird man euch sicher auch erklärt haben als man euch den Schulwechsel mitten im Schuljahr genehmigt hat, oder?

Wenn er krank war, hat er sich selbstständig den Stoff von Mitschülern od. Lehrkräften nachreichen zu lassen bzw. sich selbst beibringen.

Dein Sohn hätte sich darum kümmern müssen, den Stoff eigenständig nachzuholen. Deshalb ist die Note gerechtfertigt.