Rechnung fürs Schwarzfahren?
Moin , ich bin 13 Jahre und wurde vor 3 Tagen also al Mittwoch beim schwarzfahren erwischt ich habe noch versucht mich rauszureden wie es jeder gemacht hätte. Hat aber nichts gebracht. Nun gut auf meinen Zettel also auf einen Beleg den die Kontrolleure mir geben haben steht ich habe nur 10 tage zeit aber eigentlich sind es doch 14 Tage oder nicht und da wäre noch was ich habe mal gelesen das minderjährige das irgendwie nicht bezahlen müssen habt ihr darüber genauere Informationen?
Ich bedanke mich schonmal im voraus
Mfg.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In deinem Fall würde ich die Strafe zahlen und froh sein, dass kein Strafantrag gestellt wurde (zumindest hört sich das für mich so an).
Schwarzfahren ist nämlich die Straftat Erschleichen von Leistungen gem. §265a StGB, bzw. wenn du den Kontrolleur täuschen wolltest, z.B. in dem du eine Fahrkarte von einer anderen Person hergezeigt hättest oder eine nicht mehr gültige, sogar versuchter Betrug gem. § 263 StGB.
Die Bahn/ bzw. das Unternehmen mit dem du halt gefahren bist, kann diese Straftat anzeigen. Dann wird gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet. Also nichts was du wirklich willst.
Hier hat dir das Unternehmen nur eine "Strafe" gestellt, die du bezahlen kannst. Dann ist die Sache erledigt. Wenn du diese Strafe nicht in dem angegebenen Zeitraum bezahlst, wird das Unternehmen den Vorfall zur Anzeige bringen. Das Unternehmen kann also den Zeitraum und die Höhe der Strafe selber festlegen.
Bei vielen Unternehmen ist es so, dass beim ersten Mal Schwarzfahren, diese "Strafe" bezahlt werden muss und ab dem zweiten Mal wird man dann angezeigt.
Bei Minderjährigen wird da keine Ausnahme gemacht.
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Aber wenn die Eltern, die Fahrkarte gekauft haben, haben sie ja auch automatisch dem Beförderungsvertrag zugestimmt, indem die erhöten Preise beim Schwarzfahren erklärt werden. Somit sind sie dann doch von den Eltern zu zahlen. Oder hab ich das falsch verstanden?
Und eine Anzeige wegen dem Erschleichen von Leistungen kann trotzdem erfolgen!
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Die Person ist 13. da kommt keine Strafe auch bei einer Anzeige. Ausserdem zeigen viele niemanden mehr an da die Gesetzgeberin Schwarzfahren legalisiert. In Bremen wird niemand mehr Angezeigt https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-schwarzfahren-strafe-gefaengnis-100.html
Aber die 60€ sind hochumstritten und werden von den modernen Gerichten abgelehnt. Von den Erzkonservativen Gerichten hingegen werden die weiterhin für rechtmässig erklärt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lmorg/1639749555028_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1639749555000)
Minderjährige müssen keine Strafen zahlen...? Naja, deine Eltern haben das zu blechen. So oder so muss das bezahlt werden, unabhängig davon, wie alt der Schwarzfahrer ist. Sonst könnte ja jeder unter 18 Jahren ohne zu zahlen mit Bus und Bahn durch die Gegend fahren, wie er lustig ist.
Also zeig deinen Eltern das Papierchen. Selbst schuld - schwarzfahren kostet und das ist nicht erst seit gestern so.
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Wenn du es nicht bezahlst kannst du schonmal mit einem (Evtl Lebenslangem) Hausverbot rechnen.
Davon kann die Bahn/Das Verkehrsunternehmen jedem gegenüber gebrauch machen.
Das bedeutet du dürftest bei dir in der Gegend nie wieder Bus und Bahn fahren
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ich habe noch versucht mich rauszureden wie es jeder gemacht hätte. Hat aber nichts gebracht.
und
ich habe nur 10 tage zeit aber eigentlich sind es doch 14 Tage oder nicht
und
das minderjährige das irgendwie nicht bezahlen müssen
Ich weiß nicht, ob du diese Frage ernst meinst oder uns nur trollen willst. Deine Schlussfolgerungen vermag ich kaum zu glauben. Im Prinzip weißt du, was du tun musst. Du hast deine Grenzen ausgetestet und bist aufgeflogen. Am besten wäre es, zu deinem Vergehen zu stehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NicoNRW/1702036298875_nmmslarge__0_403_3024_3023_10e058b3941c3c9bbef254b18ab25679.jpg?v=1702036299000)
Falsch:
https://www.dresdner-fachanwaelte.de/aktuelles/verkehrsunternehmen-erheben-weiterhin-zu-unrecht-von-kindern-ein-erhoehtes-befoerderungsentgelt/#:~:text=Anders%20als%20bei%20vollj%C3%A4hrigen%20Kunden,vertraglich%20in%20den%20Bef%C3%B6rderungsbedingungen%20geregelt.
https://www.bussgeldkatalog.org/schwarzfahren/#:~:text=Kinder%20und%20Jugendliche%20unter%2018,nicht%20vorhandene%20Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit.