Rausschmiss mit 18 Jahren?
Guten Tag.
Die Situation ist folgende: das Kind wird 18, "gammelt" seit über 1 Jahr herum, ohne sich Ausbildungssuchend zu melden geschweige denn eine Ausbildung zu suchen. Die Beteiligung am Haushalt erfolgt gar nicht, oder nur unzureichend. Widerworte und Frechheiten sind an der Tagesordnung, an Regeln wird sich nicht gehalten. Weiter nimmt das Kind JEDEN TAG ohne fragen ein Vollbad und stellt Ansprüche wie "Bring mir mal Snack xy vom Einkaufen mit" (Und das bei jedem Einkauf). Konsequenzen werden ignoriert. Das Jugendamt ist keine Hilfe, das das Kind diese such schon ordentlich an der Nase herumgeführt hat. Die Idee der Eltern ist nun, das Kind vor die Wahl zu stellen: kümmere dich, oder du fliegst bei erreichen der Volljährigkeit raus! Können die das tun, oder sind sie verpflichtet diesen Haustytann weiter durchzuziehen und somit die penetrante Faulheit und Resoektlosigkeit zu unterstützen?
11 Antworten
Sie dürfen Ihn mit 18 rausschmeißen, Probleme könnte es nur geben wenn die Eltern Sozialleistungen beziehen. Ansonsten am Besten jetzt schon ankündigen damit er sich darauf einstellen kann.
Solange er keine Schule oder Ausbildung macht, müßt Ihr auch keinen Unterhalt zahlen.
Die Eltern haben das Hausrecht. Und so dürfen sie die missratene Göre auch mit der Volljährigkeit vor die Tür setzen. Und das würde ich auch ankündigen.
Hält das Kind sich nicht an die Spielregeln, tyrannisiert sein Umfeld und meint rum gammeln zu können, dann ist halt mit der Volljährigkeit Schluss mit Lustig.
Und bis dahin sollten bereits erste Konsequenzen gezogen werden. Es wird ihm natürlich nichts vom Einkaufen mitgebracht! Wäsche wird nicht mehr mitgewaschen. Das Internet wird ab 18 Uhr gekappt (Zeit davor braucht er ja zum Bewerbungen schreiben) usw..
Und am 18.ten Geburtstag werden die Koffer gepackt und vor die Tür gestellt, das Schloss ausgetauscht - wenn sich bis dahin nichts am Verhalten geändert hat.
Ein Volljähriger, der sich nicht in einer Ausbildung befindet, muss für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen.
Sie können ihn rauswerfen ...
Solange das Kind u25 ist weder eine laufende Ausbildung noch Studium hat, solange sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Es sei denn es tritt der Härtefall in Kraft.
Zb das Zusammenleben ist nicht mehr möglich aufgrund von häuslicher Gewalt oder massiver psychischer Belastung.
Das muss aber von einen Psychologen oder Therapeuten bescheinigt werden.
Also das Kind vor die Tür zu setzen ist nicht so einfach das Kind würde keinerlei Unterstützung vom Staat erhalten und zurück ins Elternhaus geschickt werden oder die Eltern müssen dem Kind dann eben den Unterhslt bis 25 finanzieren.
Dies schreibe ich nach bestem Wissen, sollte ich falsch liegen so darf man mich gern korrigieren.
Solange das Kind u25 ist weder eine laufende Ausbildung noch Studium hat, solange sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Irrtum - das "Kind" ist verpflichtet zügig eine Ausbildung abzuschließen - ansonsten kann das Zusammenleben für die Eltern als unzumutbar eingestuft werden - und dann entfällt für den faulen Nachwuchs auch der Unterhaltsanspruch.
Mit 18 ist er volljährig also können die Eltern ihn selbstverständlich rausschmeißen. Hat ein Bekannter auch gemacht. Zum schlüsseldienst und alle Schlösser umgetauscht, sodass er die Wohnung nicht mehr betreten konnte.