Rabattpflicht bei Mangel an der Ware?!
Ich wollte mir vor ein paar Tagen ein bestimmtes Paar Schuhe bei der Modekette H&M kaufen. Die besagten Schuhe (weiße Leinensneakers) gab es nur noch einmal in meiner Größe und waren leider ziemlich verdreckt. Da ich die gleichen Schuhe schon einmal besitze, weiß ich, dass man Flecken bei diesen Stoffschuhen selbst in der Waschmaschine bei hohen Temperaturen nie wieder ganz raus bekommt, also fragte ich an der Kasse nach einem kleinen Preisnachlass. Die Verkäuferin verneinte mit der Begründung, dass Schuhe ja sowieso irgendwann dreckig werden, ich dachte, ich höre nicht richtig!!! Na ja, da ich die Schuhe unbedingt für diesen Tag haben wollte, und sie sowieso relativ günstig waren, nahm ich sie trotzdem, ansonsten hätte ich sie mir eher über den Online-Shop bestellt! Die Sache hat mich schon ein bißchen geärgert, auch wenn es sich nur um wenige Euro Nachlass gehandelt hätte, zumal mir keine Alternative angeboten wurde (z.B. das Nachordern der Schuhe aus einer anderen Filiale oder so, so kenne ich das aus anderen Geschäften)! Meine Frage ist nun, ob es für Einzelhändler eine Pflicht gibt Rabatt zu gewähren, wenn ein deutlich feststellbarer Mangel am Produkt vorliegt?
4 Antworten
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wenn du sie gekauft hast, kannst du auf einem umtausch bestehen :) wenn sie dir das aber ausdrücklich als mangel exemplar verkaufen, dann besteh auf einem angemessenen preisnachlass.
pflicht zu minderung gibt es selbstverständlich nicht, warum sollte man sowas auch gesetzlich regeln.
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Doch, umtauschen könnte ich sie schon, die Verkäuferin hat auf den Kassenbon einen Vermerk geschrieben, dass die Flecken schon vorher da waren, aber das nützt mir ja auch nichts...
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ja nun, unter diesen umständen muss ich den schwarzen peter ganz eindeutig dir zuschieben. wenn die verkäuferin dann auch noch was auf dem kassenbon schreibt, dann impliziert es doch, dass die ware mangelhaft ist. da noch den vollen preis freiwillig zu zahlen - das sollte sich kein vernünftiger mensch antun. mag sein, dass die verkäuferin in ihrer begründung nicht geglänzt hat, aber sie hat schon gesehen,dass du unter allen umständen die schuhe haben willst und hat dich eiskalt ausgespielt. nimm es sportlich und werd beim nächsten mal abgeklärter. denn eins ist klar, auch wenn der preis unterm strich ok war, die sache wurmt dich ja doch noch, wenn du ehrlich bist und shoppen soll ja auch spaß machen, das ist ein nicht zu vernachlässigender faktor ;)
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Jaja ich weiß um meine eigene Blödheit:)! Unter normalen Umständen hätte ich sie dagelassen und im Internet bestellt, aber brauchte sie halt eben direkt und in meiner direkten Nähe gibt es auch nur diese Filiale! Es ärgert mich im nachhinein gar nicht mehr so, hat mich aufgrund dieses Vorfalls nur mal interessiert, ob es da irgendeine Regelung gibt!
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Normalerweise wird solche Ware aus dem Verkehr gezogen. Hab selbst mal bei H&M gearbeitet. Die schmeißen es lieber weg, anstatt Rabatt zu gewähren.
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Ich verstehe nicht, wie man sich wegen vielleicht 2,00€ so querstellt, aber solche Konzerne wie H&M haben es eben nicht nötig, einzelne Kunden zufrieden zu stellen...
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es ist gutes recht eines konzenrs, sich ein image zurecht zu legen. ich hab mal bei bmw gearbeitet, die haben dort mangelhafte autos auch in die presse geschickt, obwohl da nur die lackierung etwas mangelhaft war. die würde für paar tausend billiger auch jeder mit handkuss nehmen, aber bmw will halt premium image und nicht dieses "geh dahin, da kannst du feilschen" image. h&m vermutlich auch. ist doch deren gutes recht und basta.
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Ja gut, die Sache mit BMW kann ich nachvollziehen, aber diese Schuhe hatten sie eben nicht ausgesondert.... Naja was solls, sie waren trotzdem günstig;-)
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Mag sein, aber ich als Kundin fühle mich besser, wenn ich paar Euro runtergehandelt habe, als wenn ich abgewiesen und mir die Ware vorenthalten wird! Ob ich das fehlerhafte Produkt möchte ist immerhin meine Entscheidung!
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Sehr schade, dass die Sachen einfach weggeworfen werden, sie könnten doch in jeder Filiale eine extra "Ecke" einrichten für solche Produkte, die dann mit extra Preis gekennzeichnet sind, das würde bestimmt super ankommen...
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und wenn du das noch so oft wiederholst - deswegen wird's nicht richtiger. zum kauf gehören immer 2 parteien. ob du also eine fehlerhafte wahre willst ist nicht nur deine entscheidung, sondern auch die entscheidung des verkäufers.
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Das entscheiden sie halt selbst. Ob das jede Filiale gleich handhabt, weiß ich jedoch nicht.
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Nö, vor allem nicht vor dem Kauf. Sie wusste, du wolltest sie und hat dich abgefertigt. Hättest du ihr auch vorschlagen können. Kauf nur bei .... oder in einen andern Laden die Schuhe besorgen.
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Hätte ich normalerweise auch so gemacht, aber wie gesagt, wollte die Schuhe unbedingt direkt haben...
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Natürlich nicht. Niemand zwingt dich, beschädigte Ware zu kaufen.
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Wenn die gleichen Schuhe nocheinmal da gewesen wären, oder sie mir wie gesagt eine Alternative angeboten hätten, wäre das nachvollziehbar gewesen! Ich fand die Argumentation einfach total daneben! Man kauft ja auch keinen kaputten neuen Fernseher, weil er ja eh irgendwann kaputt geht...
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ja, was soll's. die verkäuferin ist vielleicht rethorisch nicht ganz auf der höhe und hat einen dämlichen spruch gelassen. bezahlt für mangelwahre hast immer noch du und zwar aus freien stücken.
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Das stimmt, dachte nur, es gäbe da irgendeine allgemeine Regelung!
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sie hat ja beim Kauf gesehen, daß die Ware nicht in Ordnung ist . Im Nachhinein kann man schlecht nachweisen, daß der Dreck schon vorher da war. Kein Umtausch unter diesen Umständen, da bin ich sicher.