Rabattpflicht bei Mangel an der Ware?!

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wenn du sie gekauft hast, kannst du auf einem umtausch bestehen :) wenn sie dir das aber ausdrücklich als mangel exemplar verkaufen, dann besteh auf einem angemessenen preisnachlass.

pflicht zu minderung gibt es selbstverständlich nicht, warum sollte man sowas auch gesetzlich regeln.


Terezza  15.04.2012, 13:59

sie hat ja beim Kauf gesehen, daß die Ware nicht in Ordnung ist . Im Nachhinein kann man schlecht nachweisen, daß der Dreck schon vorher da war. Kein Umtausch unter diesen Umständen, da bin ich sicher.

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Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 14:02
@Terezza

Doch, umtauschen könnte ich sie schon, die Verkäuferin hat auf den Kassenbon einen Vermerk geschrieben, dass die Flecken schon vorher da waren, aber das nützt mir ja auch nichts...

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affenjungr  15.04.2012, 14:18
@Lillylein86

ja nun, unter diesen umständen muss ich den schwarzen peter ganz eindeutig dir zuschieben. wenn die verkäuferin dann auch noch was auf dem kassenbon schreibt, dann impliziert es doch, dass die ware mangelhaft ist. da noch den vollen preis freiwillig zu zahlen - das sollte sich kein vernünftiger mensch antun. mag sein, dass die verkäuferin in ihrer begründung nicht geglänzt hat, aber sie hat schon gesehen,dass du unter allen umständen die schuhe haben willst und hat dich eiskalt ausgespielt. nimm es sportlich und werd beim nächsten mal abgeklärter. denn eins ist klar, auch wenn der preis unterm strich ok war, die sache wurmt dich ja doch noch, wenn du ehrlich bist und shoppen soll ja auch spaß machen, das ist ein nicht zu vernachlässigender faktor ;)

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Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 14:27
@affenjungr

Jaja ich weiß um meine eigene Blödheit:)! Unter normalen Umständen hätte ich sie dagelassen und im Internet bestellt, aber brauchte sie halt eben direkt und in meiner direkten Nähe gibt es auch nur diese Filiale! Es ärgert mich im nachhinein gar nicht mehr so, hat mich aufgrund dieses Vorfalls nur mal interessiert, ob es da irgendeine Regelung gibt!

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Normalerweise wird solche Ware aus dem Verkehr gezogen. Hab selbst mal bei H&M gearbeitet. Die schmeißen es lieber weg, anstatt Rabatt zu gewähren.


Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 13:44

Ich verstehe nicht, wie man sich wegen vielleicht 2,00€ so querstellt, aber solche Konzerne wie H&M haben es eben nicht nötig, einzelne Kunden zufrieden zu stellen...

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affenjungr  15.04.2012, 13:48
@Lillylein86

es ist gutes recht eines konzenrs, sich ein image zurecht zu legen. ich hab mal bei bmw gearbeitet, die haben dort mangelhafte autos auch in die presse geschickt, obwohl da nur die lackierung etwas mangelhaft war. die würde für paar tausend billiger auch jeder mit handkuss nehmen, aber bmw will halt premium image und nicht dieses "geh dahin, da kannst du feilschen" image. h&m vermutlich auch. ist doch deren gutes recht und basta.

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Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 13:52
@affenjungr

Ja gut, die Sache mit BMW kann ich nachvollziehen, aber diese Schuhe hatten sie eben nicht ausgesondert.... Naja was solls, sie waren trotzdem günstig;-)

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Silli0815  15.04.2012, 13:53
@affenjungr

Mag sein, aber ich als Kundin fühle mich besser, wenn ich paar Euro runtergehandelt habe, als wenn ich abgewiesen und mir die Ware vorenthalten wird! Ob ich das fehlerhafte Produkt möchte ist immerhin meine Entscheidung!

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Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 14:00
@Silli0815

Sehr schade, dass die Sachen einfach weggeworfen werden, sie könnten doch in jeder Filiale eine extra "Ecke" einrichten für solche Produkte, die dann mit extra Preis gekennzeichnet sind, das würde bestimmt super ankommen...

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affenjungr  15.04.2012, 14:21
@Silli0815

und wenn du das noch so oft wiederholst - deswegen wird's nicht richtiger. zum kauf gehören immer 2 parteien. ob du also eine fehlerhafte wahre willst ist nicht nur deine entscheidung, sondern auch die entscheidung des verkäufers.

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Silli0815  15.04.2012, 15:07
@Lillylein86

Das entscheiden sie halt selbst. Ob das jede Filiale gleich handhabt, weiß ich jedoch nicht.

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Nö, vor allem nicht vor dem Kauf. Sie wusste, du wolltest sie und hat dich abgefertigt. Hättest du ihr auch vorschlagen können. Kauf nur bei .... oder in einen andern Laden die Schuhe besorgen.


Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 13:47

Hätte ich normalerweise auch so gemacht, aber wie gesagt, wollte die Schuhe unbedingt direkt haben...

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Natürlich nicht. Niemand zwingt dich, beschädigte Ware zu kaufen.


Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 13:42

Wenn die gleichen Schuhe nocheinmal da gewesen wären, oder sie mir wie gesagt eine Alternative angeboten hätten, wäre das nachvollziehbar gewesen! Ich fand die Argumentation einfach total daneben! Man kauft ja auch keinen kaputten neuen Fernseher, weil er ja eh irgendwann kaputt geht...

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affenjungr  15.04.2012, 13:45
@Lillylein86

ja, was soll's. die verkäuferin ist vielleicht rethorisch nicht ganz auf der höhe und hat einen dämlichen spruch gelassen. bezahlt für mangelwahre hast immer noch du und zwar aus freien stücken.

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Lillylein86 
Beitragsersteller
 15.04.2012, 13:49
@affenjungr

Das stimmt, dachte nur, es gäbe da irgendeine allgemeine Regelung!

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