Psycholigische Entwicklungsuntersuchung ist schlecht ausgefallen. Kann der Arbeitgeber deshalb kündigen?

2 Antworten

Für die personenbedingte Kündigung aufgrund einer Erkrankung muss die Erkrankung einer zukünftigen Weiterbeschäftigung des Mitarbeitenden im Wege stehen. Sprich, ich denke schon, dass dieses Gutachten genau für so eine Kündigung den Weg ebnen könnte. Denn sobald ein Unternehmen mehr als 10 Vollzeitstellen (nicht Mitarbeiter!) hat, greift das Kündigungsschutzgesetz.

Abschließend feststellen, ob dieses Gutachten reicht, wird man erst dann können, wenn die Kündigung ins Haus bei der Dame flattert und sie innerhalb der Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt. Dann entscheidet das Gericht anhand aller Fakten, Aussagen und Argumentationen, ob diese Kündigung rechtens war oder nicht.

Aber selbst, wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung unrechtmäßig war, läuft das selten auf eine Wiedereinstellung hinaus (und wenn doch, folgt in der Regel schnell danach eine erneute Kündigung - betriebs- oder auch verhaltensbedingt beim kleinsten Fehlverhalten...). Meist kommt es dann nur zur Zahlung einer Abfindung.


klaerchen1 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 17:47

ja das dachte ich mir schon. Ich wollte nur noch eine zweite Meinung dazu hören. Vielen Dank für deine Antwort

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Wenn es in dem Betrieb keine Möglichkeit gibt sie außerhalb des Fahrdienstes beruflich einzusetzen, wird das auf eine Kündigung hinauslaufen.

Dagegen könnte sie dann Kündigungsschutz-Klage erheben, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

klaerchen1 
Beitragsersteller
 24.01.2021, 17:55

Man hat ihr eine andere Tätigkeit im Konzern angeboten. Die kann sie aber wegen fehlenden beruflichen Anforderungen nicht ausüben. Somit hat der Arbeitgeber seine Pflicht ausgeschöpft. Vielen Dank für deine Antwort.

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