Psycholigische Entwicklungsuntersuchung ist schlecht ausgefallen. Kann der Arbeitgeber deshalb kündigen?
Die betroffene ist im Fahrdienst tätig. Nach einem Unfall wurde sie krank geschrieben. Nach 5 Monaten hat die Betriebsärztin eine Psychologische Entwicklungsuntersuchung in Auftrag gegeben. Dieses viel negativ aus. Eine weitere Tätigkeit im Fahrdienst wäre nicht zu empfehlen. Obwohl sie den Unfall gut verarbeitet hat wurde jetzt ihre gesamte Psyche beurteilt. Meine Frage ist: Kann der Arbeitgeber aufgrund dieses Gutachtens eine Kündigung aussprechen? Ist dieses Gutachten nur eine Empfehlung oder ein ausschlaggebender Kündigungsgrund?
Für konkrete Antworten bedanke ich mich im voraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Für die personenbedingte Kündigung aufgrund einer Erkrankung muss die Erkrankung einer zukünftigen Weiterbeschäftigung des Mitarbeitenden im Wege stehen. Sprich, ich denke schon, dass dieses Gutachten genau für so eine Kündigung den Weg ebnen könnte. Denn sobald ein Unternehmen mehr als 10 Vollzeitstellen (nicht Mitarbeiter!) hat, greift das Kündigungsschutzgesetz.
Abschließend feststellen, ob dieses Gutachten reicht, wird man erst dann können, wenn die Kündigung ins Haus bei der Dame flattert und sie innerhalb der Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhebt. Dann entscheidet das Gericht anhand aller Fakten, Aussagen und Argumentationen, ob diese Kündigung rechtens war oder nicht.
Aber selbst, wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung unrechtmäßig war, läuft das selten auf eine Wiedereinstellung hinaus (und wenn doch, folgt in der Regel schnell danach eine erneute Kündigung - betriebs- oder auch verhaltensbedingt beim kleinsten Fehlverhalten...). Meist kommt es dann nur zur Zahlung einer Abfindung.
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ja das dachte ich mir schon. Ich wollte nur noch eine zweite Meinung dazu hören. Vielen Dank für deine Antwort
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Wenn es in dem Betrieb keine Möglichkeit gibt sie außerhalb des Fahrdienstes beruflich einzusetzen, wird das auf eine Kündigung hinauslaufen.
Dagegen könnte sie dann Kündigungsschutz-Klage erheben, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
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Man hat ihr eine andere Tätigkeit im Konzern angeboten. Die kann sie aber wegen fehlenden beruflichen Anforderungen nicht ausüben. Somit hat der Arbeitgeber seine Pflicht ausgeschöpft. Vielen Dank für deine Antwort.