Prüfungsnote ändern obwohl schon beim Prüfungsamt?

5 Antworten

Ich war mal in folgender Situation: bei der Prüfungseinsicht in eine
Klausur ist mir aufgefallen, dass der Prof beim Zusammenzählen der
Punkte einen Fehler gemacht hat. Da es sich hier um einen
offensichtlichen Fehler gehandelt hat, hat der Prof die Note beim Prüfungsamt ändern lassen (ging ohne Probleme).

Bei dir ist die Situation jedoch anders: wenn ich dich richtig verstehen ist der Prof der Meinung, dass die Note richtig und angemessen ist. D.h. sie wird die Note nicht ändern lassen wollen. Hast du sie denn schon einmal gesprochen, wie es zu dieser Note kommt?

In deiner Situation wird es sicherlich schwer, die Note ändern zu lassen. Ein Anwalt bringt nur dann was, wenn die Note wirklich unangemessen ist, sonst wird sich an der Note nichts ändern.

Ich habe auch mal gehört, dass man einen anderen Prof bitten kann, die Prüfung noch mal zu korrigieren. Aber auch das wir wenig bringen. Die Profs werden sich nicht gegenseitig in den Rücken fallen.

Da schlechte Noten aber meist einen Grund haben kann ich dir abschließend nur raten die schlechte Note zu akzeptieren und nach dem Grund für die schlechte Note zu fragen um so aus deinen Fehlern zu lernen. Um was für eine Note geht es denn?

Nee, bei uns waren die Noten beim Prüfungsamt, dann kamen sie online und erst Wochen später war Einsicht und da hat sich dann auch manchmal noch was geändert...


aleoza 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 11:38

Also kann man auch noch was an der Note ändern, wenn sie schon beim Prüfungsamt war?

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Fortuna1234  09.08.2017, 11:42
@aleoza

Also bei mir an der Uni war das der Fall und bei mir wurde eine Note auch mal fast einen Monat nach Bekanntmachung geändert.

Wenn die Note falsch ist, dann ist sie falsch. Auch wenn sie falsch im Prüfungsamt vorliegt, dann kann man sie immernoch ändern.

Ob du sie ändern kannst, nur weil du nicht mit der Meinung der Dozent übereinstimst, ist ne andere Sache. Bei mir wurden Punkte tatsächlich vergessen, was die Note 0,6 schlechter ge,acht hat als sie eigentlich gewesen wäre.

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Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um eine objektiv vertretbare Benotung handelt oder die Bewertung auch nach objektiven Gesichtspunkten nicht berechtigt war. So hatte ich den Fall, daß eine Studentin ganz enttäuscht war, als sie "nur" eine 2- für ihre BAC-Arbeit bekam, die sie mit der Aussage begann, daß sie die ihr gestellte Aufgabe späteren Studenten überlasse, um einen Literaturüberblick zu bieten, daraufhin zu ca. 50% der Arbeit nur mittelbar mit dem Thema verwandte Inhaltsangaben zu leisten, die sie direkt aus früheren Seminararbeiten von sich übernommen hatte. Da sie in den Seminararbeiten unterschiedliche Formen der Numerierung verwendete, blieben diese auch in der BAC-Arbeit erhalten (ein Kapitel mit I, I.A. ..., ein Kapitel mit 1., 1.1, ... etc.). In einem solchen Fall mag man mit der Note unzufrieden sein, wird aber keine Änderung bewirken können.

Kurz: eine Änderung ist möglich, auch wenn schon beim Prüfungsamt, aber nur dann, wenn man belegen kann, daß die Bewertung unangemessen ist. Dies wurde nicht dargelegt, sondern nur, daß man nicht zufrieden sei und sie den Schnitt verschlechtere.



aleoza 
Beitragsersteller
 09.08.2017, 13:00

Es handelt sich hierbei eben um eine Hausarbeit, habe sie meiner Dozentin vorab schicken dürfen und da hatte sie so gut wie nichts bemängelt. Aber danke, vielleicht wirds ja noch was

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Anwalt. Ansonsten wirst du da nichts machen können. Frage ist aber ob der da was machen kann. Wenn korrekt bewertet wurde usw. kann der auch nix machen.

Hallo.

Ich habe mir das noch mal alles durchgelesen. Du hast nie einen Wahren Grund angegeben.
Du schreibst nur" nicht zu frieden"  Das reicht nicht.
Mach dir keine großen Hoffnungen.