Probleme und mögliche Lösungsmöglichkeiten Gewaltenverschränkung?

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Gewaltenteilung ist die Trennung in vollziehende Gewalt (Exekutive), gesetzgebende Gewalt und richterliche (rechtsprechende) Gewalt (Judikative). Ihr Ziel ist es, Machtmissbrauch zu verhindern und dadurch Freiheit zu sichern.

Gewaltenverschränkung ist eine Einflussnahme und Überschneidung bzw. Verflechtung zwischen den drei Gewalten, die als Institutionen getrennt sind. Eine Gewalt kann Funktionen der anderen übernehmen (z. B. das Parlament die Regierung ermächtigen, Rechtverordnungen zu erlassen, ein Verfassungsgericht Gesetze als verfassungswidrig aufheben) oder organisatorisch an der Bildung der Organe einer andern Gewalt mitwirken (Wahl des Regierungschefs durch das Parlament, Ernennung von Richtern durch Justizministerien).

Ein Problem ist eine Machtverfilzung mit einem zu großem Übergewicht. Andererseits wird auch ein wirkungsvolles Handeln gewünscht, das durch eine starke Gewaltenverschränkung behindert werden kann. Ohne nähere Hinweise (vor allem, auf welchen Staat die Frage bezogen ist), ist eine genaue Antwort schwierig.

In der Praxis ist das Hauptproblem meistens eine Übermacht der Exekutive. Die Regierung hat gewöhnlich die Unterstützung der Mehrheit im Parlament (Legislative), wo die Abgeordneten der Regierungsparteien ihr zustimmen. Ein Lösungsversuch, um das Ungleichgewicht zumindest etwas abzumildern, ist eine Stärkung der Rechte der Opposition, damit sie ihre Kontrollfunktion gut ausüben kann (z. B. von der Regierung zu beantwortende Anfragen, parlamentarische Untersuchungsausschüsse).

Die vertikale Gewaltenteilung (Bund, Länder, Gemeinden) kann eine Machtkonzentration begrenzen. Allerdings können Mitwirkungsbefugnisse auch parteipolitisch genutzt werden (z. B. in Deutschland - von den Mehrheitsverhältnissen abhängig - Blockade im Bundesrat, der einerseits an der Gesetzgebung mitwirkt, andererseits aus Vertretern der Länderregierungen besteht, also eine Verflechtung von Exekutive und Legislative ist). Eine Maßnahme gegen langwierige Entscheidungsprozesse ist eine Verringerung der Bereiche, in denen sowohl Bund als auch Länder zuständig (konkurrierende Gesetzgebung) sind (vgl. Föderalismusreform).

http://www1.bpb.de/wissen/01145825065012328418413820435632,2,0,Gewaltenteilung.html#art2: „Die verwendeten Begriffe "balance of power", "Gewaltenverschränkung" oder "Machtverteilung" etc. im Rahmen der G-Lehre könnten zu der (irrigen) Vermutung Anlass geben, es bestünde stets ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den miteinander verschränkten Gewalten. Demgegenüber ist durchwegs von einer mehr oder weniger großen Asymmetrie der Gewichte zwischen den staatlichen Gewalten auszugehen. Diese Asymmetrie hebt den Effekt der G und Gewaltenverschränkung natürlich nicht einfach auf, sofern sichergestellt bleibt, dass die eine Gewalt eine Staatsfunktion nie ganz allein (monopolistisch) und ohne Mitwirkung der anderen Gewalt auszuüben vermag.

Allerdings - und darauf bezieht sich die aktuelle Kritik - kann es (auch) durch sog. "stillen Verfassungswandel" zu einer so weitgehenden Verschiebung in der konkreten Machtverteilung kommen, dass die Wirksamkeit der Machtkontrolle dadurch ernsthaft in Frage gestellt wird. Das ist nach wie vor weniger in präsidentiellen als vielmehr in parlamentarischen Regierungssystemen der Fall, die mehr und mehr durch eine eindeutige Prädominanz der Exekutive (Regierung und Verwaltung) gekennzeichnet sind. Bisher haben alle Versuche der Parlamentsreform es nicht vermocht, den Informations- und Entscheidungsvorsprung der Exekutive gegenüber dem Parlament einzudämmen; eher im Gegenteil ist dieser Abstand ständig im Wachsen begriffen. Insofern heute die machtkontrollierende Funktion im Parlament ausschließlich von der Opposition wahrgenommen wird, diese aber normalerweise in der Minderheit ist, sind einer Effizienzsteigerung des G-Effekts im parlamentarischen System enge Grenzen gesetzt. Die universelle Tendenz der Verbürokratisierung politischer Herrschaftsstrukturen, wie sie schon M. Weber diagnostiziert hatte, verstärkt sich eher, wie die unter dem Gesichtspunkt der G völlig asymmetrische Machtverteilung zwischen den politischen Institutionen der Europäischen Union dokumentiert, deren demokratische Komponente "Europäisches Parlament" in Straßburg nur eine äußerst begrenzte und kaum effektive Machtkontrolle gegenüber der Kommission und dem Ministerrat in Brüssel wahrzunehmen vermag. Wenn auch seit 1990 die totalitären und G verwerfenden Systeme des realexistierenden Sozialismus zusammengebrochen sind, so ist das Prinzip der G heute keineswegs ungefährdet. Es wird im Gegenteil darauf ankommen, das System der G als einen wichtigen Garanten der Gewährleistung und Sicherung politischer Freiheit im Verfassungsprozess erneut stärker zur Geltung zu bringen. Auch das System der vertikalen G. ist im politischen System D.s nicht ohne Problematik, insofern die Gefahr wächst, dass der Bundesrat als Föderativorgan durch den Parteienstaat für parteipolitische Zwecke, vielfach der Opposition, instrumentalisiert wird.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung"

achso sry für die doppelantwort ich hab mir jetzt mal denn Text durchgelesen und die frage bezieht sich auf die Deutsche Gewaltenteilung. Und noch etwas in dem Großen Text, entweder bin ich zu blind ka aber da steht ja jetzt nur drin was da dass problem ist. Aber was gibts denn eigentlich für Lösungsmöglichkeiten?


Klaus, Support10  14.12.2009, 23:02

Liebe/r Tombombalin ,

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Viele Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

omg ich hätte nicht für so eine genaue Antwort gehoft. Da sie jetzt da ist vielen dank dafür. Und zu Derred. Die genaue Frage auf mein Hausarbeitsblatt lautet Welche Probleme ergeben sich aus der Gewaltenverschränkung Worin Bestehen die Lösungsmöglihckeiten