Privathaftpflichtschaden an Auto, wer ist der Geschädigte?
Guten Tag,
ich habe aus gesundheitlichen Gründen das Fahrzeug meiner Mutter übernommen. Sprich abgekauft. Das Fahrzeug ist jedoch aufgrund der hohen SF Klasse weiterhin auf sie angemeldet. Jemand hat mein Fahrzeug beschädigt und die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers fragt nach dem Fahrzeugschein. Ist es relevant, für die Erstattung der Reperaturkosten, dass der Name und die Adresse meiner Mutter im Fahrzeugschein stehen?
Vielen Dank!
4 Antworten
ich habe aus gesundheitlichen Gründen das Fahrzeug meiner Mutter übernommen. Sprich abgekauft.
Somit bist du Eigentümer des Fahrzeuges.
Ist es relevant, für die Erstattung der Reperaturkosten, dass der Name und die Adresse meiner Mutter im Fahrzeugschein stehen?
Nein! Aber viele Schadensachberabeiter gehen einfach davon aus, dass der Halter auch der Eigentümer ist. Du kannst ja beweisen, dass es an dem nicht so ist.
Geschädigter ist der Eigentümer. Wer in den Zulassungsunterlagen steht, kann ein Indiz auf den Eigentümer sein, es ist aber kein Nachweis. Wenn du das Geld willst und deine Mutter in den Papieren steht wirst du damit rechnen müssen, dass die Versicherung anderweitige Nachweise will, dass du tatsächlich der Eigentümer bist. Das ist in erster Linie der Kaufvertrag.
Nein, das ist völlig irrelevant.
Nein. Die Haftplichtversicherung des Autos hat mit dem Schaden nichts zu tun. Den zahlt doch jemand Anders.
Wie ist der Schaden entstanden, dass ihn dessen Privathaftplichtversicherung bezahlt?
Alles gut. Weil es auch da, wie mit dem Eigentümernachweis, immer wieder Fehlinformationen gibt, hatte ich nachgefragt, ob wirklich die Privathaftpflicht des Verursachers zuständig ist.
Ich habe auch nicht von der Haftpflichtversicherung des Autos gesprochen. Jemand hat unbeabsichtigt als Fußgänger, das Fahrzeug beschädigt, deshalb ist die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers mit im Spiel.