Private und Öffentliche Güter

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Ausschlussprinzip bedeutet, dass es dem, dem ein bestimmtes Gut gehört, möglich ist, alle anderen vom Gebrauch dieses Guts auszuschließen. Z.B. kann jemand, dem ein Auto gehört, allen anderen verbieten, damit zu fahren.

Das Ausschlussprinzip ist ein Kriterium für private Güter: Bei privaten Gütern ist es gültig, bei öffentlichen Gütern nicht. So kann man z.B. niemanden verbieten, Luft zu atmen. Folglich gilt bei Luft das Ausschlussprinzip nicht, sodass sie ein öffentliches Gut ist.

Bis nov 89 war das einfach ; alles gehörte allen = Volkseigentum .Da wurde nichts " geklaut ", es wurde umgelagert . Jetzt ist überall das erworbene Eigentum des Einzelnen sein privates Gut. Die für alle nutzbaren Strassen und Kanäle etc. sind daher ein öffentliches Gut .