praktikum während der Ausbildung bzw. urlaub

3 Antworten

Urlaub ist der Erholung gewidmet, eine feste Anstellung - auch als Praktikantin - wäre damit nicht zulässig. Anders wäre ein "Schnupperpraktikum" zu bewerten, wo sie einige Tage (ohne vertragliche Bindung) ihren eventuellen künftigen Beruf kennenlernt. Wenn keine zwingenden (!) Gründe dagegen sprechen, empfehle ich dringend, die erste Ausbildung erfolgreich zu beenden. Denn was wäre, wenn ihr die zweite Ausbildung auch nicht gefällt? Die Arbeitsbelastung von Krankenschwestern ist z.T. extrem hoch, die Bezahlung nur mäßig und über Arbeitsabläufe mitbestimmen (Schichtdienst!) kann man in dieser Position auch nicht.

der Arbeitgeber darf einen Nebenjob verbieten, wenn er befürchtet, dass sein Unternehmen darunter leidet (also der Arbeitnehmer nicht fit ist, Arbeit nicht wahrnehmen kann, Interessen kollidieren etc)

wenn sie unter 18 ist darf sie pro woche nur 40h arbeiten.

BURLG §8 Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.