Postfach als Impressum?
Hey,
ich habe die Möglichkeit bei Twitch an dem Affiliate Programm teilzunehmen. Da man dafür aber ein Impressum hinterlegt werden muss, was Öffentlich einsehbar ist, ist meine Frage, ob man auch ein Postfach verwenden darf.
Ich habe mich nämlich mal umgeschaut und gesehen, dass viele Twitch-Streamer ein Postfach angegeben haben, man aber eigentlich kein Postfach als Impressum angeben darf. Deswegen meine Frage.
Freue mich über Antworten :)
3 Antworten
Wenn ein Anbieter zufrieden ist, wenn du nur ein Postfach angibst, statt
"den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind",
dann kommt es eben vor, dass das dem Anbieter zunächst genügt - zumal dessen Software den Fehler vielleicht gar nicht erkennt.
Aber sobald dir ein Mitbewerber eine Abmahnung schickt, oder ein Verbraucherverband, musst du darauf reagieren - und auch die Gebühren für deren Anwälte übernehmen, soweit diese Abmahnung gerechtfertigt ist.
Wenn spätestens dann, wenn du dir überlegst, ob du die häufig verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung
- in dieser Form unterschreiben sollst
- oder in eine anderen
- oder gar nicht,
wirst du vielleicht selbst einen Anwalt benötigen, um den von dir angerichteten Schaden zu begrenzen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ein Postfach reicht nicht. Gegen ein Postfach kann ich z.B. keine Klage einreichen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html Hier steht alles drin, was du wissen mußt.
Nein, immer noch nicht, die Rechtslage hat sich in den letzten paar Stunden nicht geändert.
Alles klar. Habe gehofft, dass sich jemand meldet, der ein Postfach angegeben hat und mir sagen kann, warum er es so gemacht hat. Trotzdem danke für die Antwort :)