Polizeiausbildung Fragen
Ich hab mich zu der Ausbildung zum Polizisten informiert, seh aber mit den ganzen Titeln nicht durch, zu denen man aufsteigen kann bzw. gleich ein Studium (?) machen kann. Außerdem würde ich gern wissen was man machen muss, wenn man gleich eine Weiterbildung zum Kriminalpolizisten machen möchte?
Freu mich über hilfreiche Antwort
1 Antwort
Es gibt bei der Polizei einen
- mittleren Dienst (Voraussetzung: Realschulabschluss)
- gehobenen Dienst (Voraussetzung: FHR/Abi)
- höheren Dienst (Voraussetzung: abgeschl. Studium)
In jeder Laufbahn gibt es unterschiedliche Amtsbezeichnungen oder wie du gesagt hast: Titel.
Amtsbezeichnungen des mittleren Polizeidienstes:
- Polizei-/Kriminalmeister (A7)
- Polizei-/Kriminalobermeister (A8)
- Polizei-/Kriminalhauptmeister (A9)
Amtsbezeichnungen des gehobenen Polizeidienstes:
- Polizei-/Kriminalkommissar (A9)
- Polizei-/Kriminaloberkommissar (A10)
- Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A11)
- Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A12)
- Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (A13)
Amtsbezeichnungen des höhreren Polizeidienstes:
- Polizei-/Kriminalrat (A13)
- Polizei-/Kriminaloberrat (A14)
- Polizei-/Kriminaldirektor (A15)
- Leitender Polizei-/Kriminaldirektor (A16)
Höhere Amtsbezeichnungen sind in jedem Land unterschiedlich Die Zahlen in den Klammern hinter den Amtsbezeichnungen sind die Besoldungsgruppen. Du gibst bei Google [dein Bundesland] [Besoldungsgruppe] ein, um zu erfahren, wie viel Geld ein Polizist im jeweiligen Amt verdient.
Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Schleswig-Holstein
- Berlin
- Brandenburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
- Thüringen
- Hamburg
In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben. Weitere, bundesweit einheitliche Voraussetzungen sind unter anderem:
- Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG.
- Erklärung zum Eintritt in die freiheitlichdemokratische Grundordnung
- in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben
- nicht gerichtlich bestraft sein
- psychische und physische Eignung
Weitere formale Voraussetzungen hängen von den einzelnen Bundesländern ab.
Nach der Ausbildung bist du zunächst einige Jahre bei der Schutzpolizei und kannst dich anschließend um eine Spezialisierung, u.a. bei der KriPo bewerben.
In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und beim BKA ist der Direkteinstieg für den gehobenen Dienst bei der Kripo möglich.