Mir ist heute auf der Autobahn ein in die Tage gekommenes Auto mit Blaulichtrundumleuchte auf dem Armaturenbrett rechts hinterher gefahren. Der Fahrer hatte immer wieder Lichthupe gemacht und wollte vorbei. Das Fahrzeug hatte kein Martinshorn, es saß nur ein junger Mann am Steuer.
Daher meine Frage, darf ein ziviles Polizeifahrzeug nur eine Blaulichtrundumleuchte haben ohne Martinshorn? Denn so ein Fahrzeug zu erkennen wenn es hinter einem fährt und vorbei will ist nicht einfach, vor allem weil das Blaulicht in diesem Fall fast schon versteckt in der Ecke stand und im Rückspiegel kaum zu erkennen war. Schlussendlich habe ich das Fahrzeug durchgelassen, da ich im Falle des Falles niemanden behindern will der offiziell unterwegs ist. Ich habe auch eine Videoaufnahme des Fahrzeugs.
Oder müssen zivile Polizeifahrzeuge die Rundumleuchte zwingend auf dem Dach haben bei Sonderfahrten, damit man sie besser sieht?